FPÖ-Politiker und einer Landesbeamtin wird in Zusammenhang mit Asylquartier Drasenhofen u.a. Amtsmissbrauch vorgeworfen
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in Zusammenhang mit der Verlegung von jugendlichen Flüchtlingen in die Asylunterkunft Drasenhofen 2018 Anklage gegen den niederösterreichischen Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) und eine Landesbeamtin erhoben. Vorgeworfen wird den beiden u.a. Amtsmissbrauch, bestätigte eine Behördensprecherin am Freitag auf Anfrage einen ORF NÖ-Bericht. Waldhäusl rechnet mit einem Freispruch, betonte er in einer Stellungnahme.
Der Prozess wird vor dem Landesgericht St. Pölten über die Bühne gehen. Einen Termin dafür gebe es noch nicht, berichtete der ORF NÖ. Der Strafrahmen im Fall eines Schuldspruchs beträgt sechs Monate bis fünf Jahre, sagte WKStA-Sprecherin Elisabeth Täubl.
Waldhäusl optimistisch
Der Asyl-Landesrat zeigte sich auf APA-Anfrage "überzeugt, im Zuge der Verhandlung beweisen zu können, dass alles rechtens abgelaufen ist". Er habe damals "im Interesse der niederösterreichischen Bevölkerung und der Sicherheit der Menschen gehandelt" und er würde wieder so vorgehen, sagte er dem ORF NÖ: "Ja, ich würde wieder so handeln müssen, wenn wir junge Männer haben, die straffällig sind und die wir nicht mehr versorgen können. Denn Tatsache ist, dass wir immer wieder Asylwerber haben, die wir aufgrund von Wegweisungen nicht mehr versorgen können, obwohl wir den gesetzlichen Auftrag dazu haben."
Einen Rücktritt schloss Waldhäusl dem Bericht zufolge aus: "Es gibt auch keinen Grund für einen Rücktritt. Ich kann meine Arbeit weiterhin ordentlich machen. Es wird in der Woche der Verhandlung genau zwei Tage geben, an denen ich weniger im Büro, sondern mehr bei Gericht bin und damit ist das erledigt."
Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen 2019 nach einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien an die WKStA. Damaligen Angaben zufolge wurde dem FPÖ-Politiker und einer leitenden Landesbeamtin Amtsmissbrauch "im Sinne eines Freiheitsentzugs ohne entsprechende Rechtsgrundlage" angelastet.
Die Vorwürfe beziehen sich auf November 2018. Damals hatte Waldhäusl jugendliche Flüchtlinge hinter Stacheldraht in einem von Securitys bewachten Quartier in Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) unterbringen lassen, weil er ihnen vorwarf, "notorische Unruhestifter" zu sein. Nach heftiger Kritik wurde die Einrichtung im nördlichen Weinviertel an der Grenze zu Tschechien wenige Tage nach Verlegung der ersten Asylwerber wieder geschlossen. Erst vor kurzem hatte das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich im Fall eines Flüchtlings entschieden, dass die Unterbringung in Drasenhofen rechtswidrig war.