2019 erhielten 10.606 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft
Die Zahl der Einbürgerungen ist in Österreich im Vorjahr erneut gestiegen. 2019 erhielten 10.606 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft, das entspricht einem Plus von 12,2 Prozent im Vergleich zu 2018. 35,1 Prozent der 2019 Eingebürgerten wurden in Österreich geboren, 106 Personen hatten ihren Wohnsitz im Ausland. Der Anstieg der Einbürgerungen folgt einem seit 2011 andauernden Trend.
Seit dem Rekordjahr 2003 mit 45.112 Einbürgerungen sanken die Zahlen kontinuierlich und erreichten im Jahr 2010 mit 6.190 den niedrigsten Wert. In den Jahren seit 2011 (6.754) stiegen die Zahlen wieder. Die vorläufige Einbürgerungsrate - Einbürgerungen von in Österreich wohnhaften Personen (10.500) bezogen auf in Österreich lebende Personen mit nichtösterreichischer Staatsangehörigkeit - lag 2019 wie im Jahr davor bei 0,7 Prozent.
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Bosnier vor Serben und Türken
Vor der Einbürgerung waren 11,2 Prozent (1.183 Personen) Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, gefolgt von Serbien (1.008), der Türkei (912), dem Kosovo (688) sowie der Russischen Föderation (464). Nach dem Geburtsland betrachtet waren es anteilig 10,4 Prozent bzw. 712 Eingebürgerte aus Bosnien und Herzegowina, weitere 7,3 Prozent aus Serbien, 6,2 Prozent aus der Türkei, 5,4 Prozent aus dem Kosovo und 4,8 Prozent aus der Russischen Föderation.
Größte Zuwächse in Salzburg
Im Jahr 2019 wurden in sieben Bundesländern mehr Personen eingebürgert als 2018. Die Zuwächse waren in Salzburg am deutlichsten (+47,2 Prozent auf 583 Einbürgerungen), gefolgt von der Steiermark (+38,2 auf 1.017), Oberösterreich (+27,2 auf 1.386) und Tirol (+12,0 auf 598). Unter dem Bundesdurchschnitt steigende Einbürgerungszahlen verzeichneten Wien (+10,7 auf 4.563), das Burgenland (+9,8 auf 202) und Vorarlberg (+6,3 auf 457). In zwei Bundesländern wurden 2019 weniger Einbürgerungen verzeichnet als im Jahr zuvor: Niederösterreich (-10,7 auf 1.354) und Kärnten (-2,0 auf 340).
Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen 2019 (6.452 bzw. 60,8 Prozent) erfolgte nach Erfüllung aller Voraussetzungen für eine Einbürgerung aufgrund eines Rechtsanspruchs. Darunter wurden 4.628 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (zum Beispiel EWR-Staatsangehörigkeit, Geburt in Österreich oder asylberechtigt), 805 Personen aufgrund der Ehe mit einer Österreicherin bzw. mit einem Österreicher, 422 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration und 327 waren außereheliche Kinder bzw. Wahlkinder bis 14 Jahre. Weitere 1.254 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (11,8 Prozent), darunter 1.175 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz. Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 2.532 Kinder sowie 368 Ehepartner eingebürgert.