Beschluss im Nationalrat am 7. Juli, danach im Bundesrat am 14. Juli geplant.
Wien. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das die Rahmenbedingungen für den Ökostrom-Ausbau in den nächsten zehn Jahren festlegt, kann am 7. Juli im Nationalrat beschlossen werden. Die für das Gesetz notwendige Zweidrittel-Mehrheit sei gesichert, gab Umweltministerin Leonore Gewessler (Grünen) am Dienstag bei einer Pressekonferenz bekannt. Damit die nötige Mehrheit zustande kommt, waren noch einige Änderungen gegenüber dem vom Ministerrat Mitte März beschlossenen Entwurf notwendig.
So soll es nicht nur eine Befreiung von allen Ökostrom-Abgaben für einkommensschwache Haushalte geben, die von der GIS-befreit sind, sondern für andere Haushalte mit niedrigem Einkommen sollen die Abgaben mit 75 Euro pro Jahr gedeckelt werden. Insgesamt sollen rund 550.000 Haushalte gar keine oder geringere Ökostrom-Abgaben bezahlen.
173 Projekte betroffen
Mit 100 Millionen Euro soll der Rückstau beim Ausbau der Fernwärme in Österreich abgearbeitet werden. Das betrifft insgesamt 173 Projekte, die seit 2011 auf eine Umsetzung warten. Zusätzlich sollen bis 2024 jährlich 15 Mio. Euro in den Ausbau der Fernwärme fließen. Der Ausbau von Wasserstoff und grünem Gas soll mit jährlich 80 Mio. Euro gefördert werden.
Nach der Einigung zwischen ÖVP, Grünen und SPÖ kann das EAG nun am 7. Juli mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat beschlossen werden. Anschließend wird das EAG am 14. Juli im Bundesrat behandelt und kann auch dort beschlossen werden.
Parallel zum Beschluss läuft der Notifizierungsprozess mit der EU-Kommission für alle Teile, bei denen das notwendig ist, z.B. Förderungen über Marktprämien.