32 Klub-Anträge eingebracht

Lizenzanträge: Nur zwei Absteiger aus der 2. Liga

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Am gestrigen Donnerstag endete die Abgabefrist für die Lizenz- und Zulassungsanträge zur Saison 2022/23.  

32 Lizenzanträge für die kommende Saison in den beiden heimischen Top-Fußballligen sind mit Ende der Frist am Donnerstag-Mitternacht bei der Bundesliga eingegangen. Wie die Liga am Freitag mitteilte, suchten dabei fünf Zweitligavertreter - allen voran Tabellenführer Austria Lustenau - um eine Spielgenehmigung für das Oberhaus an. Klar ist nun auch, dass es mangels Anträgen keinen Aufsteiger aus der Regionalliga West und damit nur zwei Absteiger aus der 2. Liga geben wird.

Neben Lustenau, das noch um die Tauglichkeit seines Reichshofstadions kämpft, reichten auch der FAC, SKN St. Pölten, Wacker Innsbruck und der GAK Lizenzunterlagen betreffend die erste Spielklasse ein. Aus der Regionalliga Mitte für die 2. Liga bewerben sich die Amateure von Sturm Graz sowie Hertha Wels, aus der Regionalliga Ost sind es der SV Stripfing und die Vienna. Von den aktuellen Bundesligisten wurden wie erwartet alle zwölf mit Oberhaus-Anträgen vorstellig.

Es gibt eine Nachfrist bis 8. März, bis dahin kann ohne Konsequenzen nachgereicht werden. Die Lizenz-Entscheidung in erster Instanz erfolgt bis spätestens 13. April. Danach wäre der Gang vor das Protestkomitee und in dritter und letzter Instanz vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht möglich. Abgeschlossen wird das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren mit der Meldung der lizenzierten Clubs an die UEFA bis 31. Mai. 

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