Die Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) hat am Samstag mitgeteilt, dass ein Dopingverfahren gegen die Leichtathletin Bettina Müller-Weissina anhängig ist. Die NADA hatte gegen die Sprinterin am 3. März dieses Jahres einen Prüfantrag auf Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen sowie Suspendierung eingebracht. Binnen acht Wochen muss nun eine mündliche Verhandlung stattfinden.
Den Fall Müller-Weissina, die bereits von 1998 bis 2000 wegen Anabolika-Dopings eine zweijährige Sperre abgesessen hatte, hat ein Bericht der "Sportwoche" im November 2009 ins Rollen gebracht. Die gebürtige Berlinerin hatte per SMS bei einem in der Szene einschlägig bekannten Mann nach dem Wachstumshormon STH gefragt. Die SoKo-Doping hatte diesen SMS-Verkehr abgefangen und Müller-Weissina dazu befragt. Die nun in der Steiermark in Hausmannstätten lebende 36-Jährige hatte erklärt, dass sie STH zwar angefragt, aber nie bezogen hätte.
Der Österreichische Leichtathletik-Verband (ÖLV) hatte aufgrund des Artikels in der "Sportwoche" die NADA unterrichtet, um Klarheit im Fall Müller-Weissina zu erhalten. Der Sprinterin droht nun im schlimmsten Fall als Doping-Wiederholungstäterin eine lebenslange Sperre.