Anstiftung zum Mord

7,5 Jahre Haft für Hells Angels-Ex-Boss

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Biker Holger B. (52) gab Mordversuch an Vorgänger in Auftrag.

Wegen Anstiftung zu versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung ist ein ehemaliger Anführer der Hells Angels in Berlin zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sah es am Freitag als erwiesen an, dass der 52-jährige Holger B. 2012 den Mord an seinem Nachfolger bei dem Hells-Angels-Charter Nomads in Auftrag gegeben hatte. Das Opfer überlebte schwer verletzt.

Tat war "Bestrafungsaktion"

Neben Holger B. wurde sein 64 Jahre alter Komplize Michael W. wegen der selben Straftatbestände zu acht Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Tat wurde laut Gericht von einem weiteren Mann ausgeführt, der flüchtig ist. Er schoss das Opfer Andre S. sieben Mal in den Oberkörper. Die Angeklagten hatten vor Gericht ausgesagt, bei der Tat habe es sich um eine "Bestrafungsaktion" gehandelt, nicht um einen Mordkomplott.

Andre S. hatte B. 2008 als Präsident des Charters Nomads Germany abgelöst. Diese Gruppe der Rockerbande ist keiner Stadt zugeordnet, sondern operiert im ganzen Bundesgebiet. B. wurde damals vollständig von den Hells Angels ausgeschlossen. "Keiner durfte mehr Kontakt zu ihm haben", sagte der Vorsitzende Richter Peter Schuster. B. habe jedoch wieder Fuß fassen wollen.

Im Mai 2011 kam es zu einem Anschlag auf B., der laut Schuster ein wichtiges Motiv für die spätere Tat darstellte. Dabei war B. mehrfach ins Bein gestochen worden. B. hatte damals bei der Polizei keine Angaben zu den Tätern gemacht. Er habe aber vermutet, dass Andre S. die Tat in Auftrag gegeben hatte.

200.000 Euro als Bezahlung
Um S. als Chef der Nomads auszuschalten, habe B. im Frühjahr 2012 den Mordauftrag erteilt, sagte Schuster. Eine Summe von 20.000 Euro sei als Bezahlung mit W. vereinbart worden. Der Täter habe aus der Ukraine gestammt. Schuster beschrieb bei der Urteilsverkündung detailliert die Einschussstellen der sieben Kugeln, die S. trafen. Die Tatsache, dass S. überlebte, schrieb er der "geringen Durchschlagskraft" der Kugeln zu.

Der Richter hielt den Angeklagten bei der Strafzumessung zugute, dass sie die Tat "im wesentlichen zugegeben und sich von ihr distanziert" hätten. Auch B.s Aussagen zu zwei weiteren Mordfällen im Rockermilieu sowie zum Anschlag auf ihn selbst wertete Schuster zugunsten des Angeklagten. W. lastete er dagegen an, dass er keinen Beitrag zur Aufklärung geleistet habe.
 

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