Datenschutz und Justiz

EU setzt Verfahren gegen Ungarn fort

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Es werden weitere Informationen zum Notenbankgesetz verlangt.

Die EU-Kommission hat zwei Verstoßverfahren gegen Ungarn wegen Bedenken zur Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörde und zur Justiz fortgesetzt. Wie die EU-Kommission am Mittwoch mitteilte, fordert die EU-Behörde auch noch weitere Informationen zur Unabhängigkeit der ungarischen Nationalbank, verzichtete aber zunächst darauf, in diesem Punkt das Vertragsverletzungsverfahren voranzutreiben.

"Ungarn hat auf einige der rechtlichen Bedenken der EU-Kommission geantwortet, aber wir haben noch ernsthafte Fragen in Hinblick auf mögliche Verletzungen von EU-Recht bezüglich der vorgezogenen, verpflichtenden Pensionierung von 274 Richtern und Staatsanwälten in Ungarn und  bezüglich der Unabhängigkeit der ungarischen Datenschutzbehörde", sagte Justizkommissarin Viviane Reding. Zu diesen beiden Punkten sandte die EU-Kommission weitere Mahnbriefe nach Budapest. Es sei wichtig, dass Ungarn rasch im zweiten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens reagiere, betonte Reding. Es seien "wirkliche Änderungen in der Gesetzgebung" nötig, um die rechtlichen Bedenken der Kommission zu zerstreuen.

Beweise gefordert
EU-Wirtschaftskommissar Olli Rehn begrüßte, dass Ungarn bereit sei, das Notenbank-Gesetz zu ändern. "Wir brauchen aber klare Verpflichtungen und Beweise, die sich zum Beispiel im Gesetz selbst zeigen. Auf Grundlage der Antwort auf unseren Brief, wird die EU-Kommission entscheiden, ob wir das Vertragsverletzungsverfahren fortsetzen oder nicht."

Wegen der Dringlichkeit und der Tatsache, dass die Gesetze bereits in Kraft seien, habe die Kommission die Antwortfrist für Ungarn von üblicherweise zwei Monaten auf ein Monat verkürzt, erklärte die EU-Behörde.

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