Deutschland

Oppermann wird SPD-Fraktionschef

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Neuen Geheimdienst-Posten im Kanzleramt übernimmt Fritsche.

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird künftig von Thomas Oppermann geführt. Die sozialdemokratischen Abgeordneten wählten den 59-jährigen Niedersachsen am Montag in Berlin in geheimer Abstimmung mit 90,8 Prozent der Stimmen zum neuen Fraktionschef. Oppermann löst Frank-Walter Steinmeier ab, der als Außenminister in die neue Bundesregierung wechselt.

In den vergangenen sechs Jahren hatte Oppermann als Parlamentarischer Geschäftsführer bereits eine Schlüsselrolle in der SPD-Fraktion inne. Der SPD-Politiker hatte sich in den letzten Jahren vor allem als Experte für Inneres profiliert. Öffentliche Aufmerksamkeit gewann er zuletzt durch sein Amt als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) im Bundestag, das für die Aufsicht der Geheimdienste zuständig ist. Nach Bekanntwerden der Spähaffäre um den US-Geheimdienst NSA hatte Oppermann der scheidenden schwarz-gelben Regierung wiederholt in scharfer Form Untätigkeit vorgeworfen.

Der studierte Jurist Oppermann war vor seiner politischen Karriere Verwaltungsrichter. Von 1998 bis 2003 war er Wissenschaftsminister in Niedersachsen. 2005 zog er in den Bundestag ein.

Das neue Amt eines Staatssekretärs im Bundeskanzleramt für die Belange der Geheimdienste wird der bisherige Innen-Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche übernehmen. Das bestätigte ein Regierungssprecher am Montag in Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Sonntag die Einrichtung des neuen Postens als Konsequenz aus der NSA-Spähaffäre bekannt gegeben.

Fritsche ist seit 2009 beamteter Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Zuvor war er unter anderem Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt sowie Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Eine der Aufgaben des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt soll demnach die Zusammenarbeit mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags (PKG) sein. Bisher gibt es im Kanzleramt nur einen Geheimdienstkoordinator, zuständig ist zudem der Kanzleramtsminister, der aber auch eine Fülle anderer Aufgaben hat.


 

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