Das umstrittene ungarische LGBTQ-Gesetz verstößt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge gegen die EU-Grundrechtecharta.
Das entschied der EuGH am Dienstag in Luxemburg in einem von der EU-Kommission angestrengten und von mehreren Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament unterstützten Verfahren. Das LGBTQ-Gesetz war 2021 unter dem inzwischen abgewählten rechtsnationalistischen Premier Viktor Orbán erlassen und mit dem Jugendschutz begründet worden.
Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde
Dem EuGH zufolge missachtet das Gesetz insbesondere das in der Grundrechtecharta fixierte Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung. Darüber hinaus liege eine Verletzung des Rechts auf Menschenwürde vor. Die fragliche ungarische Gesetzgebung stigmatisiere und marginalisiere "nicht-cisgeschlechtliche, einschließlich transgeschlechtliche, und nicht-heterosexuelle Personen", stellte das höchste EU-Gericht fest.
Schon der Titel des Gesetzes "bringt sie mit pädophiler Kriminalität in Verbindung, was geeignet ist, diese Stigmatisierung zu verstärken und hassgetriebenes Verhalten ihnen gegenüber zu schüren". Es behandle eine Gruppe von Menschen wegen ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Ausrichtung "als eine Gefahr für die Gesellschaft" und stehe im Widerspruch zur "Identität" der EU.
Grüne über Urteil erfreut
Die österreichischen Grünen begrüßten das Urteil. "Ein Sieg für die Menschenwürde und eine schallende Ohrfeige für die Ära Orbán - mit dem heutigen EuGH-Urteil gegen das diskriminierende 'Kinderschutzgesetz' ist klar, dass staatliche Hetze gegen LGBTIQ+-Personen in Europa keinen Platz hat", so David Stögmüller, LGBTIQ+-Sprecher der Grünen in einer Aussendung: "Wer die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität angreift, verletzt die EU-Grundrechtecharta im Kern, daran muss sich jedes Mitglied messen lassen."
"Der Schutz von Kindern darf nie ein Vorwand sein, um die Grund- und Menschenrechte von queeren Personen einzuschränken, staatliche Hetze zu betreiben und die Community unsichtbar zu machen. Wir werden die neue ungarische Regierung hierzu genau beobachten, ob sie die Entscheidung des EuGH konsequent umsetzt und die nächsten Prides wieder ohne Verbote stattfinden können", betonte Stögmüller gemeinsam mit der Grünen EU- und Außenpolitik-Sprecherin Meri Disoski.
Das ungarische "Kinderschutzgesetz" verbietet Darstellungen von Homosexualität und Transgender gegenüber Minderjährigen in allen Medien und seit einer Gesetzesänderung 2025 auch Pride-Paraden. In letzterem Punkt konnte die Regierung sich allerdings nicht durchsetzen. Die Pride in Budapest fand im Juni 2025 nicht nur unbehelligt statt, sondern wurde mit rund 200.000 Teilnehmern zu einer der größten Anti-Regierungs-Demonstrationen der vergangenen Jahre.
Die Europäische Union erwartet vom designierten ungarischen Regierungschef Péter Magyar, dass unter seiner Führung die ungarische Gesetzgebung der Grundrechtecharta angepasst wird. Derzeit sind Milliarden an EU-Geldern für Ungarn eingefroren, unter anderem auch wegen dem "Kinderschutzgesetz". Magyar hatte im Wahlkampf versprochen, eine baldige Freigabe der Mittel zu erreichen.