Afghanistan

Todesurteil gegen Mörder von Niedringhaus

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Urteil in erster Instanz gegen Polizei-Offizier, Berufung möglich.

Ein afghanischer Polizist ist wegen der tödlichen Schüsse auf die deutsche Fotografin Anja Niedringhaus in erster Instanz zum Tode verurteilt worden. Das Gericht in Kabul befand den Polizisten des Mordes und des Amtsmissbrauchs für schuldig, hieß es nach offiziellen Angaben vom Donnerstag. Die 48-Jährige war Anfang April durch die Schüsse des Offiziers in der Unruheprovinz Chost getötet worden.

Eine kanadische Kollegin der deutschen Journalistin wurde bei dem Vorfall verletzt. Sie waren unter dem Schutz der afghanischen Armee im Land unterwegs, um über die Wahlen am 5. April zu berichten.

Das Urteil werde noch durch eine weitere Instanz geprüft, sagte der stellvertretende Gouverneur der Provinz Khost. Der Verurteilte habe 15 Tage Zeit, Revision einzulegen. Auch eine Überprüfung des zweiten Urteils durch das Oberste Gericht des Landes sei möglich.

Der Anwalt des Polizisten gab an, sein Mandant habe psychische Probleme. Die Richter wiesen dies zurück. "Sein Verbrechen ist erwiesen. Es gibt keinen Grund, ihn freizulassen", sagte der stellvertretende Provinzgouverneur Abdul Wahed Pathan.

Die 1965 im westfälischen Höxter geborene Fotografin wurde mit ihren Bildern aus Kriegs- und Krisengebieten berühmt. Für die US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP) berichtete die Pulitzer-Preisträgerin seit 2002 aus Nahost, Libyen, Irak, Afghanistan und Pakistan. Sie hatte bereits als Studentin freiberuflich gearbeitet. Ihre Bilder vom Mauerfall in Berlin brachten ihr 1990 eine Beschäftigung bei der European Press Photo Agency (EPA) in Frankfurt ein.
 

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