Ließ Mädchen verdursten

Deutsche IS-Rückkehrerin zu zehn Jahren Haft verurteilt

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Jennifer W. soll zugesehen haben, wie ihr Ex-Mann ein yezidisches Mädchen im Hof angekettet verdursten ließ. 

In einem Terror-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist die IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht verurteilte sie am Montag unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord sowie zum versuchten Kriegsverbrechen und wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit.

Die Bundesanwaltschaft hatte der 30-Jährigen aus Lohne in Niedersachsen vorgeworfen, als Mitglied des "Islamischen Staates" (IS) im Irak tatenlos dabei zugesehen zu haben, wie ihr damaliger Ehemann ein kleines, yezidisches Mädchen bei sengender Mittagssonne in einem Hof ankettete und dort verdursten ließ. Das Kind sei "wehrlos und hilflos der Situation ausgesetzt" gewesen, sagte Richter Baier. Die Angeklagte habe "von Anfang an damit rechnen müssen, dass das in der Sonnenhitze gefesselte Kind sich in Lebensgefahr befand". Sie habe aber "nichts unternommen", um dem Mädchen zu helfen - obwohl ihr das "möglich und zumutbar" gewesen sei. Das Gericht zeigte sich auch überzeugt davon, dass Jennifer W. der Mutter des Mädchens später, als diese um ihr Kind weinte, drohte sie zu erschießen, wenn sie nicht damit aufhöre.

Lebenslange Haftstrafe gefordert

Jennifer W. war ursprünglich unter anderem wegen Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt worden. Ihr Ex-Mann steht wegen der mutmaßlichen Tat in Frankfurt vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe für die Frau gefordert, die Verteidigung eine maximal zweijährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung IS.

Der Angeklagten seien die menschenfeindlichen Ziele und Taten des IS bekannt gewesen, als sie in den Irak ausreiste, um sich der Organisation anzuschließen, betonte das OLG. Jennifer W. und ihr Ehemann hätten die Mutter des gestorbenen Mädchens als Haussklavin ausgebeutet, führte Richter Baier in der Urteilsbegründung aus. Die Frau sei täglich geschlagen worden. Jennifer W. habe ihren Mann oft dazu angestachelt. Sie habe mit ihrer IS-Mitgliedschaft die "Vernichtung der yezidischen Religion" und die "Versklavung des yezidischen Volkes" unterstützt.
 

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