Die Aussage scheint jedoch an vielen Stellen fragwürdig: Der Verdächtige soll beim Einbruch in Portugal kein Geld gefunden, aber das Kind mitgenommen haben.
Im Vergewaltigungs- und Missbrauchsprozess gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigen hat ein früherer Mithäftling über Zellengespräche mit dem Angeklagten berichtet. Christian B. habe ihn im Gefängnis unter anderem gefragt, ob er ein Haus anzünden könnte, sagte der 50-jährige Rumäne dem Landgericht Braunschweig. Der Zeuge hatte zunächst große Schwierigkeiten, sich zu erinnern und berichtete häufig nur auf Nachfragen mit bestimmten Stichworten über Details.
Nach einer Mittagspause sprach er plötzlich über Aspekte, die offensichtlich zum Maddie-Komplex gehören. Im Gefängnis habe Christian B. ihm von einem Einbruch an einem Ort in Portugal erzählt, an dem reiche Menschen wohnten. B. habe berichtet, dass er durch ein Fenster eingestiegen sei. Er habe aber kein Geld gefunden, sondern ein Kind mitgenommen, sagte der Zeuge. Später habe B. ihn gefragt, ob Hunde Knochen aufspüren könnten, sagte der Mann, dessen Aussage aber an vielen Stellen fragwürdig erschien und viele Fragen aufwarf.
Nur wiedergegeben, was B. erzählt hat
Er könne auch nur wiedergeben, was B. ihm erzählt habe, ob die Sachen stimmten, darüber wolle er nicht urteilen, sagte er. Die beiden hätten sich unter anderem über gefälschte Pässe unterhalten. B. habe auch von ihm wissen wollen, ob ein Haar jemanden überführen könne. Außerdem soll der 47-jährige Deutsche ihm von mehreren Vergewaltigungen in Deutschland und Portugal erzählt haben.
Dem mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter werden drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Große Aufmerksamkeit erweckt der Prozess aber eher, weil der Angeklagte zudem im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.