Die Anwälte legten eine Beschwerde gegen die Untersuchungshaft des Schülers ein.
Die Anwälte des in der Türkei inhaftierten Schülers Marco W. aus Uelzen haben in Antalya Haftbeschwerde eingelegt und zugleich einen Befangenheitsantrag gestellt. "Das bisher zuständige Gericht ist nicht unparteiisch, sondern ist von Anfang an von der Schuld des Burschen ausgegangen", sagte Marcos deutscher Verteidiger Michael Nagel am Donnerstag in Hannover. Ziel des Befangenheitsantrages sei, dass eine andere Kammer in Antalya das Verfahren übernehmen müsse.
Anrufung des Europäischen Gerichtshofes wird vorbereitet
Mit
der Beschwerde gegen die schon mehr als ein halbes Jahr andauernde
Untersuchungshaft bereite man die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte in Straßburg vor, sagte Nagel weiter. Gegen den
17-Jährigen, dem sexueller Missbrauch einer 13 Jahre alten Engländerin
vorgeworfen wird, bestehe kein dringender Tatverdacht, meinte der Anwalt.
Zudem sei nach dem türkischen Recht zum Schutz von Kindern Untersuchungshaft
bei Jugendlichen nur in besonderen Fällen erlaubt.
Verfahren muss bei Jugendlichen beschleunigt werden
Bei
Jugendlichen müssten in der Türkei das Gebot zur Beschleunigung des
Verfahrens und die Verhältnismäßigkeit zwischen Dauer der Untersuchungshaft
und drohender Strafe besonders streng beachtet werden, betonte der Anwalt
weiter. Das sei nach der Inhaftierung von Marco aber nicht geschehen.
Über die Haftbeschwerde muss das türkische Gericht nach Angaben von Nagel binnen drei Werktagen entscheiden. Bei einer Zurückweisung der Beschwerde werde die Verteidigung noch vor der geplanten Fortsetzung des Prozesses am 20. November den Europäischen Gerichtshof in Straßburg anrufen. Der 17-Jährige sitzt seit dem 12. April in der Türkei in Untersuchungshaft.