Anzeige statt Wasserbüffeljagd
Österreicher wollten mit Gewehren von München nach Simbabwe fliegen
Zwei Vorarlberger (47 und 42) sowie die 44-jährige deutsche Ehefrau des 47-Jährigen hatten zwar die drei legal besessenen Jagdgewehre ordnungsgemäß verpackt, wie die deutsche Bundespolizei am Montag mitteilte. Allerdings wollten sie nach Simbabwe reisen, wohin keine Waffen ausgeführt werden dürfen.
"Eine eventuelle Ausnahmegenehmigung konnte auch keiner der Drei vorweisen. Im Gegenteil erklärten sie den Polizisten, man habe es nicht für nötig erachtet", schilderten die Beamten. Statt einer neuen Trophäe an der Wand hat der 47 Jahre alte Besitzer der drei Doppellaufbüchsen nach dem Vorfall vom Freitag nun ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen die Außenwirtschaftsverordnung am Hals. Simbabwe steht nach der deutschen Außenwirtschaftsverordnung auf der Embargoliste,"sprich es dürfen dorthin grundsätzlich keine Waffen mitgenommen werden", hielt die Bundespolizei Flughafen München fest.
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