Kein Haftgrund mehr

Ex-RAF-Terroristin Becker frei

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Verena Becker wurde die Beteiligung am Buback-Mord vorgeworfen. Seit 1977 ist sie hinter Gitter.

Der deutsche Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker aufgehoben. Es sei kein Haftgrund wie etwa Fluchtgefahr festzustellen, der den Verbleib Beckers in Untersuchungshaft rechtfertigen würden, entschieden die Karlsruher Richter am Mittwoch. Becker wird als Mitglied der linksextremen Terrorgruppe Roten Armee Fraktion (RAF) die Beteiligung an dem tödlichen Attentat auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 in Karlsruhe vorgeworfen.

Becker wurde 1977 wegen einer Schießerei zu lebenslanger Haft verurteilt und 1989 vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt. Im Zusammenhang mit dem Mord an Buback wurde zunächst auch gegen sie ermittelt, das Verfahren aber 1980 eingestellt. Es wurde im Jahr 2007 erneut eröffnet.

Inzwischen ergab ein Gutachten, dass ihre DNA-Spuren auf einem Bekennerschreiben zum Buback-Mord waren . Becker wurde daraufhin im August festgenommen. Seit 28. August sitzt sie in Untersuchungshaft. Im November hatte sie Haftbeschwerde eingelegt.

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