Staat greift durch

AfD-Jägern werden die Waffen weggenommen

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Wer in Sachsen-Anhalt der AfD angehört und Waffen besitzt, muss derzeit mit Konsequenzen rechnen. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts haben erste Jäger bereits ihre Waffenbesitzkarte und den Jagdschein verloren.
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Nach exklusiven BILD-Informationen haben in Sachsen-Anhalt bereits 17 Jäger ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse verloren. Weitere 122 Fälle werden derzeit geprüft.

Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hatte im August entschieden, dass die Waffenbehörden bei AfD-Mitgliedern einschreiten können. Hintergrund ist die Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch.

Die Richter argumentierten, der Staat müsse nicht erst warten, bis es zu Straftaten oder Schäden komme. Risiken könnten bereits im Vorfeld minimiert werden, um die Allgemeinheit vor den Gefahren von Waffen zu schützen.

AfD-Mitgliedschaft im Fokus

In Sachsen-Anhalt hat die AfD rund 3500 Mitglieder. Nach dem Urteil gelten jagende AfD-Mitglieder nach Paragraf 5 des Waffengesetzes als waffenrechtlich unzuverlässig.

Das Innenministerium bestätigte gegenüber BILD: In 17 Fällen seien die waffenrechtlichen Erlaubnisse bereits entzogen worden. 15 Fälle befinden sich demnach im Widerspruchsverfahren.

Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) begrüßte das Urteil. Der Waffenbesitz von Extremisten sei eine Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat und die Bürger.

Betroffener wehrt sich

Einer der Betroffenen ist der Dachdeckermeister und AfD-Politiker Marcel Pries (48). Er musste laut eigenen Angaben Mitte Juli seine Waffen verkaufen. Eine Kurzwaffe und sechs Langwaffen befinden sich nicht mehr in seinem Besitz.

Pries ist seit 15 Jahren Jäger und sitzt für die AfD im Kreistag des Saalekreises. Die Waffenbehörde verwies in ihrem Bescheid unter anderem auf seine politischen Mandate und seine Kandidatur für die AfD bei der Landtagswahl 2026.

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Pries weist den Vorwurf zurück. Er bezeichnet sich selbst als Demokrat und sagt, seine "demokratische Zuverlässigkeit" werde zu Unrecht infrage gestellt.

Auch politische Aussagen spielen eine Rolle

In dem Behördenbescheid wurde auch eine Aussage von Pries angeführt: "Zeit, sich unser Land zurückzuholen."

Der AfD-Politiker bestreitet, dass damit Extremismus gemeint gewesen sei. In dem Schreiben der Behörde heißt es zugleich, es fehle an einer ausreichend glaubhaften und eindeutigen Distanzierung von verfassungsfeindlichen beziehungsweise verfassungsrechtlich bedenklichen Positionen innerhalb der AfD.

In Sachsen-Anhalt gibt es rund 13.000 Jagdscheininhaber und 20.000 Mitglieder in Schützenvereinen. Die Waffenbehörden prüfen laut Innenministerium, wer AfD-Mitglied oder aktiver Unterstützer der Partei ist. Dabei werden neben Informationen des Verfassungsschutzes auch öffentlich zugängliche Informationen herangezogen.

AfD kündigt Verfassungsbeschwerde an

Die AfD kritisiert das Vorgehen scharf. Der jagdpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Florian Schröder, spricht von Willkür und kündigt eine Verfassungsbeschwerde an.

Anders ist die Rechtslage in Thüringen: Dort entschied das Verwaltungsgericht Gera im Februar, dass AfD-Mitgliedern die Waffenerlaubnis nicht allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit entzogen oder verweigert werden darf.

Das Gericht sah damals keinen Nachweis dafür, dass die Thüringer AfD eine "kämpferisch-aggressive Haltung" gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einnehme. In den anderen Bundesländern wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ebenfalls grundsätzlich im Einzelfall geprüft.

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