Indien
Aus für "Energy Drinks": Red Bull gewinnt vor Gericht
Indiens Lebensmittelbehörde machte vor Kurzem Ernst und untersagte Lebensmittelherstellern ausdrücklich die Bezeichnung "Energy Drink". Die Entscheidung war im Juni gefallen, betroffen waren unter anderem Red Bull, Pepsi mit Sting oder Monster Beverage.
"Keine Warnung bekommen"
Die Food Safety and Standards Authority of India (FSSAI) hatte angeordnet, dass Hersteller von koffeinreichen "Energy Drinks" diese Bezeichnung nicht mehr verwenden dürfen. Stattdessen hätte es in Zukunft "koffeinhaltiges Getränk" heißen sollen.
Red Bull lief Sturm gegen das Urteil. Man habe keine rechtzeitige Warnung bekommen, so der Konzern mit Sitz in Salzburg. Außerdem sei der Begriff international anerkannt, so weiter die Argumentation des Herstellers. Man stehe daher vor regulatorischen Unsicherheiten und sehe Investitionen gefährdet. Der Markt wachse derzeit in Indien sogar schneller als in den USA oder in China.
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Indien: "Bezeichnung war nie erlaubt"
Red Bull zog vor den High Court in Delhi um das Verbot anzufechten. Laut Reuters zeigte sich die indische Regierung aber zunächst entschlossen, die Angelegenheit durchzuziehen. Man sah vonseiten der Behörden kein abruptes Vorgehen, vielmehr sie die Bezeichnung "Energy Drink" in Indien nie erlaubt gewesen. Das Verfahren begann am 25. September 2026.
Der Fall reiht sich in die verschärften Maßnahmen der indischen Behörden der vergangenen Monaten ein. Die Liste an Klägern ist lang, denn auch andere Bereiche werden von den Behörden immer genauer unter die Lupe genommen. Dabei kommt es verstärkt auch zu unangekündigten Kontrollen.
Gericht kippt doch Behördenverbot
Laut Reuters ist der Fall aber vor wenigen Stunden entschieden worden: "Red Bull" erhielt demnach eine gerichtliche Genehmigung zur weiteren Nutzung der Bezeichnung "Energy Drink". Zur Begründung hieß es, die Entscheidung sei getroffen worden, ohne dem Unternehmen Gelegenheit zu geben, seine Position darzulegen. Das bedeutet ein Aufatmen bei Red Bull, aber auch bei den anderen Herstellern. Durch diesen Gerichtserfolg ist die Bezeichnung für Red Bull – und damit auch für die Konkurrenz auf dem indischen Markt – vorerst gerettet. Der Grundsatzstreit mit den Behörden könnte aber noch bevorstehen, denn die FSSAI hat ausdrücklich die Genehmigung bekommen das Verfahren neu aufzurollen.
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