Auch Feinkost

Billa rundet bei MwSt-Senkung immer ab

Eingang eines Billa-Supermarkts mit zwei Menschen, Einkaufwagen und Bergen im Hintergrund.
© Getty Images
Es ist Fairness im Sinne der Kund:innen. BILLA rundet bei der Mehrwertsteuer-Senkung immer ab und entlastet in der Feinkost zusätzlich.
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Es betrifft insgesamt über 4.000 Artikel und jährlich rund 90 Millionen Semmeln. Bei der Senkung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel, die seit Mittwoch gilt, rundet Billa die Preise immer ab.

"Bei allen betroffenen Produkten setzen wir die Mehrwertsteuersenkung vollständig auf den Cent genau im Verkaufspreis um und runden bei jedem Artikel ab. Das gilt selbstverständlich auch für unsere vielen Aktionen. Unser Ziel ist es, die Entlastung unmittelbar und nachvollziehbar an unsere Kund:innen weiterzugeben", so Billa-Vorstandsvorsitzender Erich Szuchy. Welche Produkte von der Maßnahme betroffen sind, ist dabei klar gesetzlich definiert. Die Sortimentsabgrenzung erfolgt auf Basis geltender, gesetzlicher Vorgaben.

Zusätzliche Entlastung bei der Feinkost-Semmel

Kostet eine Ja! Natürlich Kaisersemmel heute 0,45 €, wird sie künftig 0,42 € (genauer Wert nach MwSt-Senkung: 0,429 €) kosten.

Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus setzt Billa ein zusätzliches Zeichen für Fairness und Kundentransparenz.

Bei Feinkost-Artikeln wie Wurstsemmeln oder Leberkässemmeln, für die regulär weiterhin 10 % Mehrwertsteuer gelten, behält BILLA den Verkaufspreis ident zur Semmel aus dem Gebäck-Spender. Damit entsteht für Kund:innen kein Preisunterschied zwischen der Semmel im Selbstbedienungsbereich und der in der Feinkost frisch zubereiteten Semmel.

"Die durch den weiterhin höheren Mehrwertsteuersatz entstehende Mehrbelastung trägt BILLA freiwillig selbst. "Uns ist wichtig, dass die Entlastung bei unseren Kund:innen spürbar ankommt und nachvollziehbar bleibt. Deshalb gehen wir in einzelnen Bereichen bewusst über die gesetzlichen Vorgaben hinaus – etwa bei unserer Feinkost-Semmel", erklärt Szuchy.

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