Ab 20. August
Bis zu 2.000 Euro: Neue Tschick-Strafen
Für Österreichs Raucher und Vape-Fans brechen bald deutlich strengere Zeiten an. Ab Donnerstag, 20. August gelten hierzulande empfindliche Strafen, wenn Zigarettenstummel einfach weggeworfen werden.
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Dass Einweg-E-Zigaretten, im Volksmund meist nur "Vapes" genannt, mit Jahresende verboten werden, war schon länger bekannt. Die entsprechende Novelle zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz wurde am Dienstag im Gesundheitsausschuss beschlossen – einzig die FPÖ stimmte dagegen. Doch das ist nicht die einzige neue Regelung, die auf Schiene gebracht wurde.
Neue Regeln für Nikotinbeutel
Gleichzeitig kommen nämlich auch strengere Bestimmungen für neuartige Produkte wie Nikotinbeutel oder koffeinhaltige Pulver zum nasalen Gebrauch. Konkret werden durch den Beschluss nikotinhaltige Produkte wie Nikotinpouches oder Nikotinzahnstocher aber auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse, die oft aufputschende Substanzen wie Koffein oder Guarana enthalten, wie klassische Tabakprodukte behandelt. Dadurch werden sie einem umfassenden Schutzniveau inklusive Abgabe- und Werbeverbot unterworfen.
Schutz für die Kleinsten
Dadurch sollen vor allem Kinder und Jugendliche geschützt werden. Um ein hohes Schutzniveau für Kleinkinder zu gewährleisten, wird auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder Abfällen von verwandten Erzeugnissen auf öffentlichen Spielplätzen untersagt. Bei Missachtung der Bestimmungen würden Verwaltungsstrafen in der Höhe von 500 Euro, in Wiederholungsfällen sogar bis zu 2.000 Euro, drohen. Das Wegwerfverbot soll ferner durch einen deutlich wahrnehmbaren Hinweis gekennzeichnet werden.
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