Es geht um Millionen

Dritte Anklage gegen Benko wegen Waffen und Kredit

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René Benko muss sich erneut vor Gericht verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die WKStA erhebt Anklage wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida.
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Knalleffekt um den inhaftierten Signa-Gründer René Benko, der in zwei Verfahren bereits nicht rechtskräftig verurteilt worden ist. Jetzt ist das dritte Verfahren gegen den Ex-Milliardär da! Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhebt im Verfahrenskomplex Signa eine weitere Anklage gegen René Benko, und zwar wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida. Eine entsprechende Anklageschrift wurde beim Landesgericht Innsbruck eingebracht.

"Betrug durch wahrheitswidrige Garantie"

Die WKStA wirft Benko vor, gegenüber einem Investor bzw. Vertretern einer Familienstiftung eine wahrheitswidrige Garantie abgegeben und die Stiftung betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro geschädigt zu haben. Namen nennt die WKStA nicht.

Laut Medienberichten soll es sich um die Haselsteiner-Privatstiftung handeln. Hans Peter Haselsteiner galt als Förderer des Signa-Gründers. Zuletzt haben sie sich zerstritten und Haselsteiner hat auch in der ZIB2 klargestellt, dass "Benko als faktischer Geschäftsführer" in der Signa-Gruppe zu werten sei. Dass er also die Macht hatte, auch wenn er offiziell keine Führungsfunktion bekleidete. Benkos Anwalt Norbert Wess bestreitet das gegenüber oe24.

5 Millionen Schaden

Wie die WKStA gegenüber oe24 bestätigt, soll Benko Vertretungsbefugte einer Privatstiftung durch eine wahrheitswidrige Garantieerklärung dazu verleitet haben, rund 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding GmbH zu überweisen und von der Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro Abstand zu nehmen.

"Nach dem Inhalt der Garantieerklärung wurde wahrheitswidrig die Zahlung von rund 5 Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt, was jedoch unterblieb. Insgesamt wurde die Privatstiftung daher in einem Betrag von rund 5 Millionen Euro am Vermögen geschädigt", heißt es von der WKStA. Dadurch sollen die Signa Holding GmbH und eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein.

"Hohn"

Benko-Verteidiger Wess wird von anderen Medien damit zitiert, dass die Anklage "ein Hohn" sei. Denn eine Fünf-Millionen-Zahlung der Haselsteiner-Stiftung sei nach einem Vertragswerk eindeutig überfällig gewesen.

“"Behauptungen oder die Strategie der Verteidigung kommentieren wir nicht. Es steht der Verteidigung frei, Einspruch gegen die Anklage einzubringen."”

WKStA-Sprecher reagiert

WKStA reagiert auf Verteidiger-Spruch

Via oe24 antwortet ein WKStA-Sprecher: "Behauptungen oder die Strategie der Verteidigung kommentieren wir nicht. Es steht der Verteidigung frei, Einspruch gegen die Anklage einzubringen."

Ein Einspruch müsste beim Oberlandesgericht Innsbruck eingebracht werden, falls es zum dritten Benko-Prozess kommt, wäre dieser wieder vor dem Landesgericht Innsbruck.

Anwalt Norbert Wess, Rene Benko, Anwalt Thomas Pillichshammer und Nathalie Benko am Mittwoch, 10. Dezember 2025, am Landesgericht Innsbruck. © APA/EXPA/JOHANN GRODER

Teure Jagdwaffe

Der zweite Vorwurf betrifft eine 80.000 Euro teure Jagdwaffe: Benko soll seinen Gläubigern eine wertvolle Büchse vorenthalten haben. Diese soll er in der "Villa N", seinem einstigen Wohnsitz in Innsbruck Igls, versteckt haben. Mittlerweile ist Benko einige Kilometer davon entfernt in der Justizanstalt Innsbruck in Untersuchungshaft.

Bis zu zehn Jahre Haft drohen Benko

Der Strafrahmen zur aktuellen Anklage beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Anklage erfolgte nach Genehmigung eines entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrats.

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