Posting-Fehde

Elon Musk klagt das Land Niedersachsen

Elon Musk, Multimilliardär und X-Eigentümer
© Getty Images
Elon Musks Plattform X zieht gegen das Land Niedersachsen vor das Verwaltungsgericht. Die irische Betreibergesellschaft X Internet Unlimited Company wehrt sich gegen die Anordnung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, einen Nutzerbeitrag mit der Losung "Alles für Deutschland" zu sperren oder zu löschen.
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Das Gericht in Hannover verhandelt den Fall nun am Mittwoch:  Gegenstand sei ein Post, der genau diese Parole "Alles für Deutschland" enthalte, teilte das Gericht mit.

Den Beitrag verfasst hat der ehemalige Finanzprofessor Stefan Homburg. Der 65-jährige X-User, bekannt auch durch seine Corona-Thesen, hatte den Spruch auf X geteilt und sie als "Allerweltssatz" sowie als patriotische Geste dargestellt – vergleichbar mit dem Wolfsgruß türkischer Fußballfans.

Das Amtsgericht Hannover verurteilte ihn im Juni 2025 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 80 Tagessätzen à 130 Euro, insgesamt 10.400 Euro. Homburg legte Rechtsmittel ein und spricht von einem politischen Prozess. Parallel muss er sich weiter strafrechtlich verantworten.

Kann Behörde X zur Löschung zwingen?

Die Landesmedienanstalt stützt sich auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Der Beitrag sei unzulässig und müsse von der Plattform entfernt werden. X argumentiert anders. Die konkrete Verwendung könne im jeweiligen Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht automatisch strafbar sein. Außerdem hätte sich die Behörde nicht an den Plattformbetreiber, sondern an den Nutzer Homburg wenden müssen. Er hätte selbst zur Löschung aufgefordert werden sollen.

Damit wird aus einem einzelnen Post ein Grundsatzstreit: Darf eine deutsche Aufsicht X zwingen, Inhalte zu löschen, die nach deutschem Strafrecht verbotene NS-Kennzeichen enthalten? Oder muss zuerst der Verfasser in die Pflicht genommen werden? Das Verwaltungsgericht Hannover entscheidet nun, wie weit die Durchsetzung deutscher Verbote auf einer US-geführten Plattform reicht.

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