Mordanklage steht
Erwürgter Freund lag wochenlang unter Bett
Ein Streit zwischen zwei Freunden in Wien-Penzing endete tödlich: Ein 36-Jähriger soll seinen Bekannten (41) im Frühjahr erwürgt und dessen Leiche anschließend wochenlang in seiner Wohnung versteckt haben. Der stark verweste Körper wurde erst in der Nacht zum 3. April entdeckt. Nachbarn hatten wegen des heftigen Geruchs die Polizei verständigt.
Leiche mit Schnitten am Hals
Laut Gerichtsmedizin war längeres Würgen eindeutig die Todesursache. Zudem fanden sich Schnittverletzungen an Hals und Nacken. Eine versuchte Zerstückelung nach dem Tod kann laut Staatsanwaltschaft deshalb nicht ausgeschlossen werden. Eine abgebrochene Messerklinge wurde in der Wohnung sichergestellt. Die Leiche war in Plastikfolie gewickelt und unter dem Bett versteckt. Nach der Tat soll der Beschuldigte die Wohnung wegen des Verwesungsgeruchs gemieden haben.
Streit um Wodkaflasche
Auslöser soll eine umgestoßene Wodkaflasche gewesen sein. Beide Männer hatten Alkohol und Drogen-Ersatzpräparate konsumiert. Nach einer Auseinandersetzung mit Bierflaschen soll der 36-Jährige seinen Freund schließlich so lange gewürgt haben, bis dieser sich nicht mehr bewegte.
Der Angeklagte räumte die Tat grundsätzlich ein, erklärte aber, sich wegen eines Erinnerungsausfalls nicht an alle Details zu erinnern. Ein Gutachter sieht trotz erheblicher Berauschung und psychischer Probleme seine Schuldfähigkeit als gegeben an. Der Prozess wegen Mordes beginnt am 23. Oktober vor einem Geschworenengericht.
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In der Anklageschrift ist gemäß § 21 Absatz 2 StGB die Unterbringung des 36-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Der Staatsanwalt billigt dem Mann zu, im Tatzeitpunkt erheblich berauscht gewesen zu sein und unter dem Einfluss einer schweren Persönlichkeits- und Verhaltensstörung gehandelt zu haben, die einem psychiatrischen Gutachten zufolge auf jahrelangen Drogen- und Alkoholmissbrauch zurückzuführen ist. Das zielgerichtete Nachtatverhalten spricht laut Gutachten aber gegen eine Zurechnungsunfähigkeit.
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