Gewalt-Aufrufe
Machete und Pistolen: Polizei stoppt Halloween-Bande
Wien. Seit Tagen kursierten auf Social-Media-Plattformen Aufrufe zu strafbaren Handlungen rund um Halloween. Dabei ging es unter anderem um Gewaltaufrufe und Plünderungen von Luxusgeschäften. Das Wiener Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) nahm daraufhin gemeinsam mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Ermittlungen auf.
Der Verdacht: ein verbrecherischer Komplott sowie die Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen. Innerhalb kurzer Zeit gelang es den Ermittlern, die Aufrufe sechs Personen zuzuordnen. Sie sollen für die im Internet veröffentlichten Nachrichten hauptverantwortlich gewesen sein.
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Sechs Hausdurchsuchungen
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurden am Freitag in den frühen Morgenstunden sechs Hausdurchsuchungen in Wien und Niederösterreich durchgeführt. Unterstützt wurden die Ermittler dabei von der Sondereinheit WEGA und dem Landeskriminalamt Wien. Vier Tatverdächtige im Alter zwischen 14 und 22 Jahren wurden zur sofortigen Vernehmung vorgeführt.
Bei den Durchsuchungen stellten die Beamten mehrere Datenträger, zwei Schreckschusspistolen, eine Softgun, Munition sowie eine Machete vorläufig sicher.
Eine fünfte Person befindet sich mittlerweile wegen eines mindestens mittelschweren Eigentumsdelikts in einer Justizanstalt. Dieses dürfte allerdings nicht mit den Halloween-Ermittlungen in Zusammenhang stehen. Nach einer sechsten, namentlich bekannten Person wird weiterhin gefahndet.
Laut Polizei handelt es sich bei den Verdächtigen fremdenrechtlich um einen österreichischen Staatsbürger sowie Drittstaatsangehörige mit aufrechten Aufenthaltstiteln. Genannt werden die Staatsangehörigkeiten Irak, Nigeria und Russische Föderation.
Ermittlungen laufen
Die Ermittlungen des Landesamtes Staatsschutz und Extremismusbekämpfung laufen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Wien weiter. Besonders die Hintergründe und möglichen Motive der Verdächtigen stehen im Fokus. Eine ideologische Motivation sei nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht erkennbar.
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