Der Besitz und die Weitergabe von Aufnahmen von Vergewaltigungen soll jetzt doch strafbar werden. Dies teilte Justizministerin Anna Sporrer nach einer Anfrage der Grünen Meri Disoski dem Parlament mit.
Sporrer folgt damit einer langjährigen Forderung von Frauen- und Gewaltschutzeinrichtungen, allerdings: So schnell geht die Sache nicht, zuerst muss eine Arbeitsgruppe von Expertinnen und Experten beraten. Sporrer hofft, dass die Gruppe bis Jahresende fertig ist - mit einem Beschluss ist also erst 2027 zu rechnen.
Grünen-Frauensprecherin Disoski ist angesichts des gemächlichen Vorgehens empört. "Aufnahmen realer Vergewaltigungen dokumentieren schwerste sexualisierte Gewalt. Trotzdem stehen Besitz und Weitergabe nicht unter Strafe. Diese Lücke muss mit einem eigenen Straftatbestand schnell geschlossen werden. Hier gibt es nichts mehr zu evaluieren. Die Regierung hinkt bei der Reform des Sexualstrafrechts ihrem eigenen Zeitplan ohnehin schon Monate hinterher. Wenn die Justizministerin selbst festhält, dass solche Aufnahmen sanktioniert werden müssen, dann soll sie jetzt entschlossen handeln. Wir erwarten uns schnell eine Gesetzesvorlage", sagt Disoski.
Und weiter: "Eine Frau wird vergewaltigt, die Tat wird gefilmt – und die Aufnahme ihrer Vergewaltigung wird gespeichert, weitergegeben und so zum Konsumgut. Das ist unerträglich. Für die betroffenen Frauen endet die Gewalt nicht mit der Tat, sie setzt sich mit jeder Weitergabe der Aufnahme fort. Das dürfen wir nicht länger zulassen. Wir Grüne pochen im Parlament darauf, dass diese Schutzlücke rasch geschlossen und der Besitz und die Weitergabe von Vergewaltigungsaufnahmen endlich unter Strafe gestellt werden", so Disoski.
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