Wieder einmal zeigt sich ganz klar, dass bei unserer Rechtslage Verstöße gegen Eigentum und Besitz strenger bestraft werden als der Schutz von zerbrechlichen Kinderseelen:
Laut Anklage wird gegen den gefallenen Bühnen-Star - der nach dem oe24-Bericht am Samstag davor vier Stunden vor der Vorstellung seines neuen Programmes die Premiere schmiss - wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 StGB und wegen des Vergehens mit pornografischen Darstellungen Minderjähriger bzw. des Verbrechens der bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und der bildlichen sexualbezogenen Darstellung minderjähriger Personen (große Mengen, Besitz und Zugriff sowie der mutmaßlichen Verbreitung bei Sex-Partys) ermittelt. Strafrahmen: 6 Monate bis 5 Jahre Haft.
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So lief Causa Teichtmeister ab
Allerdings betont die Staatsanwaltschaft bereits in ihrer Anklageschrift, dass Günther Paal alias Gunkl bisher unbescholten ist, und weil er offenbar prominent ist, war der ganze Akt lange Verschlusssache und Flucht- oder Verabredungsgefahr wurde sowieso nie angenommen. Daher wird gegen den mutmaßlichen Sexualstraftäter auch nur auf freiem Fuß ermittelt.
Insider befürchten, dass die Causa für Paal so milde wie für Florian Teichtmeister ausgehen könnte: Der Schauspieler war im September 2023 wegen des Besitzes und der Herstellung von zehntausenden Dateien mit Kindermissbrauchsdarstellungen zu einer zweijährigen bedingten (!) Haftstrafe verurteilt worden. Als strikte Bewährungsauflage wurde ihm eine absolute Alkohol- und Drogenabstinenz auferlegt. Nach einem Koks-Vorfall auf der Wiesn in München erließ das Landesgericht Wien am 1. Oktober 2025 eine Festnahmeanordnung. Teichtmeister wurde daraufhin festgenommen und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Ende Jänner 2026 wurde die Krisenintervention nach Vorliegen eines psychiatrischen Gutachtens wieder aufgehoben.
Erpresserinnen - mit höherer Strafe bedroht - sitzen in U-Haft, Gunkl nicht
Bekommt auch Gunkl eine Bewährungstrafe und muss keinen Tag in Haft? Familienministerin Claudia Bauer tobt schon jetzt: "Es ist null nachvollziehbar, warum schon wieder ein prominenter geständiger Kinderschänder seine Freiheit genießt" - wohingegen die Mutter und die Oma der 4-Jährigen, die den Künstler um 189.000 Euro erpresst haben, erstens in U-Haft sitzen und mit einer viel höheren Strafe bis zu 10 Jahren bedroht sind.
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