Bis zu 5.000 Euro Strafe

Falscher Christbaum-Transport kann teuer werden

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Mit diesen Tipps kommt der Christbaum sicher nach Hause.

Gemeinsam mit den letzten Weihnachtsgeschenken werden in den kommenden Tagen auch etliche Christbäume gekauft. Beim Transport mit dem Auto sollte man jedoch einige Regeln beachten und keinesfalls so vorgehen, wie es am Foto zu sehen ist. "Ein  Christbaum muss wie jedes Ladegut im bzw. am Fahrzeug vorschriftsmäßig gesichert werden. Ein Verstoß kann mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, weil sich zum Beispiel ein schlecht gesicherter Baum vom Fahrzeugdach löst und auf die Straße fällt, ist sogar eine Vormerkung im Führerscheinregister möglich", warnt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Was man beachten muss

Ist der Baum kürzer als zwei Meter, kann er in den meisten Pkw im Fahrzeuginneren transportiert werden. Hier muss der Fahrer freie Sicht nach vorne und zumindest in beide Seitenspiegel haben. Handbremse und Schalthebel müssen problemlos bedienbar bleiben. Auch bei offener Heckklappe müssen Kennzeichen, Rückleuchten und Blinker gut sichtbar bleiben. Für den Transport am Dach ist ein Dachträger notwendig. Die Spitze des Baumes zeigt nach hinten, zur Befestigung werden widerstandsfähige Gewebebänder (Spanngurte) verwendet. Und der Baum darf nicht die Breite des Fahrzeugs überragen.

Überlänge erfordert Kennzeichnung

Auch für die Länge gibt es Vorschriften. "Ragt der Christbaum um mehr als einen Meter über den vordersten oder hintersten Punkt des Autos hinaus, muss er durch eine 25 x 40 Zentimeter große Tafel mit einem fünf Zentimeter breiten, rot rückstrahlenden Rand gekennzeichnet werden", erklärt die Pronebner. Die Tafel darf maximal 90 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht sein. Bei Dunkelheit sind zusätzliche Beleuchtung bzw. Reflektoren erforderlich. Jene die nach vorne gerichtet sind, müssen weiß oder gelb sein. Wenn die Reflektoren nach hinten zeigen, müssen sie hingegen rot sein.

Relevant für die Fahrer von Kleinstwagen: Sobald der Baum die Fahrzeuglänge um mehr als ein Viertel überragt, wird der Transport zur "Langgut-Fuhre", unabhängig von der Ein-Meter-Grenze. Damit gilt auf Freilandstraßen ein Tempolimit von 50 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen 70 km/h.

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