Ab 1. Oktober

Regierung und Sozialpartner einigen sich auf neues Kurzarbeitsmodell

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Ohne großes Aufsehen haben sich Regierung und Sozialpartner auf ein neues Kurzarbeit-Dauermodell per 1. Oktober verständigt.  

In den Grundzügen folgt die Regelung dann wieder den Vor-Corona-Bestimmungen. Der ÖGB peilt allerdings weiter die in der Pandemie gängige Ersatzrate von bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens an. Eine entsprechende Mustervereinbarung der Sozialpartner befinde sich noch in finaler Abstimmung, erklärte der Gewerkschaftsbund gegenüber der APA.

Beim Covid-Kurzarbeitsmodell wurde den Beschäftigten 80 bis 90 Prozent des Nettolohns ersetzt. Zu unterscheiden ist dabei zwischen dem Kostenersatz des Arbeitsmarktservice (AMS), der Unterstützung durch die Betriebe sowie in deren Rahmen fallende zusätzliche Aufzahlungen der Arbeitgeber. Letztere sind Gegenstand der Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern. Nach der Mustervereinbarung dürfte sich der Ersatz auch in Zukunft bei etwa 90 Prozent netto einpendeln, so der ÖGB. Aus der Wirtschaftskammer (WKÖ) hieß es zur APA, dass die Mustervereinbarungen kommende Woche veröffentlicht werden sollen.

An Vor-Pandemie-Modell angepasst

Wie vor der Pandemie soll die Inanspruchnahme der Kurzarbeit künftig streng gehandhabt werden. Schon seit letztem Jahr sei die Maßnahme schrittweise an ihren ursprünglichen Zweck, ein Unterstützungsinstrument für besondere einzelne Krisenfälle, herangeführt worden, sagte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Die Kurzarbeit wurde nun "zu überwiegenden Teilen an das Vor-Pandemie-Modell angepasst", so der Politiker, der den "pandemiebedingten Krisenmodus am Arbeitsmarkt überwunden" sieht. Die letztgültige Regelung wäre mit Ende September ausgelaufen.

Ähnlich ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: "Wir sind froh, dass die Kurzarbeit nicht mehr in dem Ausmaß wie zur Zeit der Corona-Pandemie gebraucht wird und stehen dazu, dass sie auf den ursprünglichen Zweck - als arbeitsmarktpolitische Maßnahme für einzelne Betriebe in einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation - zurückgeführt wird." Wichtig sei den Gewerkschaften, dass die Beschäftigten finanziell abgesichert sind. "Wenn sie 90 Prozent vom letzten Nettoeinkommen in Kurzarbeit bekommen, ist das vor allem in Zeiten einer Rekordteuerung notwendig und richtig."

Uneins sind die Sozialpartner darin, ob das neue Kurzarbeitsregime eine Massenarbeitslosigkeit verhindern kann, sollte ein weiterer Krisenfall eintreten. Während die Wirtschaftskammer dessen Ausgestaltung dafür als geeignet betrachtet, wäre aus Sicht des ÖGB rasch zu prüfen, ob das Instrument anzupassen ist. Konsens besteht darin, dass bei einer erneuten Krise die finanziellen Mittel aufgestockt werden müssten.

Laut Arbeitsministerium ist derzeit eine niedrige dreistellige Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern österreichweit zur Kurzarbeit vorangemeldet. Bis Ende August liefen nach Angaben des Arbeitsmarktservice noch 13 Kurzarbeitsprojekte von bundesweit 11 Betrieben. Am Höhepunkt der Coronakrise waren über eine Million Beschäftigte in Kurzarbeit. Besonders betroffen waren die Bereiche Gastronomie, Hotellerie, Fachhandel und körpernahe Berufe. Für die Corona-Kurzarbeit hat die öffentliche Hand seit März 2020 über 10 Mrd. Euro aufgewendet.

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