Mängel in der Aufsicht

AMIS: Republik haftet für Anlegerschäden

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Der Finanzdienstleisters AMIS ist vor sieben Jahren pleite gegangen.

Sieben Jahre nach der Pleite des Finanzdienstleisters AMIS hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun endgültig die Amtshaftung der Republik Österreich für Anlegerschäden aus der Causa festgestellt. Laut dem der APA vorliegenden OGH-Urteil haftet die Republik für Schäden, die nach dem 1.1.2002 entstanden sind und nicht durch andere Quellen abgedeckt werden können.

Mängel in der Finanzaufsicht
Die nun endgültige rechtskräftige Verurteilung der Republik Österreich ergehe wegen Mängeln in der Finanzaufsicht, erläuterte Anlegeranwalt Harald Christandl am Donnerstag gegenüber der APA. Um dies festzustellen habe man einen Musterprozess geführt, der nun erfolgreich beendet worden sei.

   Die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik verwies auf die laufende "Generalbereinigung" in der Causa, also Vergleichsangebote an geschädigte AMIS-Anleger. Das OGH-Urteil begrenze die Haftung auf die Zeit nach dem 1.1.2002, die Fonds hätten aber seit 1999 existiert. Der OGH habe also gegenüber den Vorinstanzen die Amtshaftung wesentlich eingeschränkt, so der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn.

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