Ausbau des Frankfurter Flughafens darf fortgesetzt werden

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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erlabut unter Auflagen den Ausbau des Frankfurter Flughafens. In der Entscheidung der Kasseler Richter heißt es, das Land Hessen müsse eine neue Nachtflugregelung treffen.

Die Richter billigten, dass das Land Hessen den wirtschaftlichen Interessen Vorrang vor den Belangen der Anrainer gab. Dies sei zulässig, urteilte der VGH. Die Stadt Offenbach und voraussichtlich auch weitere Parteien wollen den Streit vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bringen.

Der Chef der Flughafen-Betreibergesellschaft Fraport Wilhelm Bender sprach von einem "guten Tag für die deutsche Luftverkehrswirtschaft". Der bereits begonnene, vier Mrd. Euro teure Ausbau ist laut Fraport das größte private Investitionsvorhaben in Europa: Deutschlands größter Flughafen soll ein drittes Terminal, eine vierte Landebahn sowie ein erweitertes Fracht- und Wartungszentrum bekommen.

Den Plänen liegen Prognosen zugrunde, wonach die Zahl der Passagiere von 53,5 Mio. im vergangenen Jahr auf über 80 Mio. 2020 steigt. Der VGH bestätigte die Prognosen als fehlerfrei. Mit dem Ausbau werde "der Luftverkehrsstandort Frankfurt als Drehkreuz des internationalen Flugverkehrs gesichert und gestärkt". Die entsprechende politische Entscheidung könne das Gericht nicht durch eine eigene Wertung ersetzen.

Zahlreiche Anrainer, Gemeinden im Umland sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wehren sich gegen den erwarteten Fluglärm sowie die Rodung geschützter Wälder. Dagegen forderte die Lufthansa, die Zahl der für die Zeit zwischen 23.00 und 05.00 Uhr erlaubten Flüge noch zu erhöhen.

Die Planfeststellung sieht für diese Zeit maximal 17 Flüge vor. Der VGH wies die Lufthansa-Klage ab. Schon die bisherige Planung sei "nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren". Anwohner-Anwalt Wolfgang Baumann begrüßte die Urteile dementsprechend als "wichtiges Signal zugunsten der Nachtruhe".

Das Land sei erheblich von seinem eigenen Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2007 abgewichen, betonte der VGH. Dort gebe es noch ein Verbot planmäßiger Flüge zwischen 23.00 und 05.00 Uhr. Dieses habe ein derart starkes Gewicht, dass das Land davon kaum abrücken könne, erklärten die Kasseler Richter. Selbst die Betreibergesellschaft Fraport habe für diese Zeit keinen einzigen Flug beantragt. Der Gesellschaft zufolge gibt es schon heute täglich etwa 40 Flüge zwischen 23.00 und 05.00 Uhr.

Die Richter urteilten weiter, das Land müsse die Zahl der Flüge auch für die "Nachtrandstunden" zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr sowie zwischen 05.00 Uhr und 06.00 Uhr konkreter einschränken. Die Lufthansa bedauerte, damit werde der Flughafen "konsequent von den globalen Luftfrachtströmen abgenabelt".

Der Naturschutz sei zwar erheblich beeinträchtigt, das Land habe hier aber eine rechtmäßige Ausnahmegenehmigung erlassen, urteilte der VGH weiter. Die Klage der Naturschutzorganisation BUND wies er daher ab. Weil sich die gerügten Nachtflugregelungen mit einer "Planergänzung" ausräumen ließen, sei insgesamt ein Baustopp nicht erforderlich.

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