ÖBB sollen für "Gratistickets" Steuern in Millionen-Höhe nachzahlen

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Die ÖBB und ihre Töchter sollen für fünf Jahre Steuern in bis zu dreistelliger Millionenhöhe nachzahlen. Die Steuernachforderung sei eine Folge der ÖBB-Reform und betreffe den Umstand, dass alle Mitarbeiter der ÖBB und ihrer Töchter die 1. Klasse benützen dürfen, ohne dafür etwas zu bezahlen, berichten die "Tiroler Tageszeitung" und die "Oberösterreichischen Nachrichten".

Bis zur Reform 2005 bestand für das Privileg der ÖBB-Mitarbeiter, gratis mit dem Zug zu fahren, generell keine Steuerpflicht, denn Unternehmen der Verkehrswirtschaft dürfen ihre eigenen Mitarbeiter gratis befördern, ohne dass dadurch eine Steuerpflicht entsteht. Seit 2005 trifft dieses Steuerprivileg nur noch für die ÖBB-Personenverkehrs AG zu. ÖBB-Firmen, wie etwa die Infrastruktur Bau AG, sind laut Finanz eben keine solchen Unternehmen der Verkehrswirtschaft mehr. Daher seien ihre Mitarbeiter für das Gratisticket steuerpflichtig. Und selbst wenn sie im weitesten Sinne Unternehmen der Verkehrswirtschaft sein könnten, wie etwa die Rail Cargo Austria, würden diese nicht ihre eigenen Mitarbeiter befördern. Denn für den Transport der Mitarbeiter sei die ÖBB-Personenverkehrs AG zuständig.

Politik soll Privileg festschreiben

Die ÖBB wünschen sich nun von der Politik die Festschreibung dieses Steuerprivilegs. Sie fordern, dass die Mitarbeiter aller Tochtergesellschaften als Mitarbeiter eines Beförderungsunternehmens gelten. Solche und deren Angehörige darf das eigene Unternehmen laut EStG nämlich gratis befördern, ohne dass damit (wie bei einem Dienstwagen) eine Steuerpflicht anfällt.

Die Freifahrt wurde aber schon bisher den Mitarbeitern aller Tochterfirmen gewährt, egal was deren Tätigkeit ist. Das habe das zuständige Finanzamt auf den Plan gerufen, das von den ÖBB und ihren Töchtern für fünf Jahre Steuern in bis zu dreistelliger Millionenhöhe nachgefordert hat. Die ÖBB wollten dagegen beim Unabhängigen Finanzsenat (UFS) berufen - hätten diese Berufung aber auf Eis gelegt, weil sie fürchteten, dass die Nachforderung noch höher ausfallen könnte.

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf des ÖBB-Gesetzes haben die ÖBB auf dieses Problem hingewiesen und eine Klarstellung gefordert. Eine "Schlechterstellung jener ÖBB-Mitarbeiter, die in keinem Beförderungsunternehmen tätig sind", solle verhindert werden, heißt es dort.

Die Finanz habe die Steuernachzahlung mit 70 bis 80 Mio. Euro nur geschätzt und den ÖBB-Firmen vorgeschrieben, so die "OÖN". Die ÖBB-Firmen beriefen beim UFS gegen die Steuervorschreibung. Der UFS forderte von den ÖBB die entsprechenden Unterlagen an und kam daraufhin auf eine noch höhere Summe, die die ÖBB-Firmen der Finanz zu zahlen hätten. Die ÖBB-Firmen zogen daraufhin ihre Berufung umgehend zurück. Sie versuchen sich nun mit der Finanz zu einigen.

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