Verspätungen: Bahnreisende bekommen mehr Rechte

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Ab 3.12. müssen die Bahnen bei Verspätungen über 60 Minuten im nationalen und über 120 Minuten im internationalen Verkehr 25 bzw. 50 % des Fahrpreises erstatten.

Die ÖBB gehen auf Wunsch der Infrastrukturministerin, die nächste Woche auch ein entsprechendes Gesetz in den Ministerrat bringt, darüber hinaus: Im Nahverkehr bekommen die rund 40.000 Jahreskartenbesitzer ein Recht auf Entschädigung, wenn die Verspätungen ein bestimmtes Ausmaß überschreiten.

"Kunden haben ein Recht auf Entschädigung bei groben Verspätungen, die das Unternehmen verschuldet. Wir werden die Vorgaben der EU punktgenau umsetzen und damit einen klaren Impuls in Richtung Kundenfreundlichkeit setzen", versprach Gabriele Lutter, Vorstandssprecherin der ÖBB-Personenverkehr AG.

Die ÖBB haben Fahrgäste bereits seit 2004 freiwillig entschädigt: Bei Tageszügen gab es ab 1 h und bei Nachtzügen ab 2 h Verspätung 20 % des Fahrpreises (max. 80 Euro) per Gutscheinen zurück, allerdings nur, wenn das Ticket mindestens 20 Euro im nationalen bzw. mindestens 50 Euro im Fernverkehr gekostet hat. Pro Jahr wurden auf diesem Weg "einige zehntausend Euro" rückerstattet.

Erfrischungen und Mahlzeiten

Ab 3.12. stehen Kunden bei Verspätungen ab 60 Minuten 25 % des Fahrpreises zu, bei 120 Minuten 50 % des Ticketpreises - wahlweise Gutschein oder Bargeld. Die Bahn muss bei Verspätungen von mehr als 1 h ihren Fahrgästen auch Erfrischungen und Mahlzeiten anbieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder "vernünftigerweise lieferbar" sind. Wird der letzte Anschlusszug versäumt, werden Taxikosten bis max. 50 Euro und/oder Hotelkosten bis max. 80 Euro gegen Vorlage der Rechnung ersetzt.

Das entsprechende Formular ist an allen Personenkassen und beim Zugbegleiter erhältlich und unter oebb.at herunterzuladen und muss dann zusammen mit Original-Ticket und eventuellen Rechnungen an die ÖBB-Personenverkehr, Fahrgastrechte, Postfach 75, 1020 Wien gesendet bzw. am Bahnschalter abgegeben werden.

Für den Regional- und Nahverkehr funktioniert das System anders. Die ÖBB verpflichten sich dort zu einer Pünktlichkeit von mindestens 85 %, d.h. weniger als 15 % der Züge dürfen verspätet sein. Ein Zug gilt als verspätet, wenn er mehr als 5 Minuten hinter dem planmäßigen Halt unterwegs ist. Der Wert wird vom Schienenregulator monatlich evaluiert, so die Bahn.

Rückerstattung erfolgt automatisch

Wird das Ziel auf bestimmten Strecken und Streckenabschnitten nicht erreicht, erhält der Besitzer einer Jahreskarte in einem Verkehrsverbund 10 % des Werts einer Monatskarte zurück. Um einen Überblick zu haben, wo die Pendler jeweils unterwegs sind, wollen die ÖBB die Jahreskartenbesitzer demnächst von den Neuerungen informieren und bitten, ihre tägliche Fahrroute anzugeben. Die Rückerstattung erfolgt als Gutschein oder auf das Konto und geschieht automatisch am Jahresende bzw. mit dem Ablauf der Jahreskarte.

Keine Entschädigung gibt es laut EU-Verordnung, wenn die Zugverspätung bzw. der -ausfall auf das Verschulden des Reisenden oder eines Dritten zurückzuführen ist oder etwa auf Naturkatastrophen. Auch wenn Reisende rechtzeitig vor dem Kauf des Tickets über mögliche Verspätungen informiert wurden, können sie keine Rückzahlung fordern. Untergrenze für eine Entschädigung sind 4 Euro. Für Schlichtungsfälle ist die Schienen-Control GmbH als unabhängige Instanz zuständig.

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