Derzeit U-Haft

"Benko kann noch sehr lange in Haft sein"

Die U-Haft ist in Österreich normalerweise auf 2 Jahre maximal festgelegt. Allerdings könnten im Fall René Benko mehrere Punkte zu einer deutlich längeren Haftdauer beitragen.

Zuletzt ist René Benkos Verteidiger Dr. Norbert Wess damit gescheitert, die U-Haft gegen den Immobilien-Spekulanten aufheben zu lassen. Seit mittlerweile einem Jahr und vier Monaten fristet Benko ein tristes Zellen-Dasein hinter Gitterstäben. Aufmuntern sollen ihn Yoga-Übungen und mittlerweile wieder gestattete Familienbesuche. Seine Frau sah er ja seit seiner Festnahme im Jänner 2025 nicht mehr. Erst als sie sich vor Gericht in Innsbruck wiederbegegneten - beide als Angeklagte - gab es ein Wiedersehen.

Dabei wurde René Benko allerdings - nicht rechtskräftig - zu einer Haftstrafe verurteilt. Diese sitzt er mit der U-Haft theoretisch schon ab, die Strafhaft wird ihm angerechnet, falls der Schuldspruch rechtskräftig wird. Zwei Schuldsprüche sind derzeit beim OGH. "Es wird sicherlich vor Jahresende entschieden", heißt es aus Justizkreisen. Die Stellungnahme der Generalprokuratur liegt schon vor. Ein Insider: "Ein Freispruch ist unwahrscheinlich. Bei einer Aufhebung muss Benko wieder zum Gerichtsprozess."

Maximalbefristung der U-Haft: 2 Jahre

Eine U-Haft darf in Österreich nicht länger als 2 Jahre dauern. Bis Jänner 2027 dürften aber auch neue Anklagen erhoben werden, meint man im Umfeld der WKStA. Die Staatsanwälte ermitteln in vielen Causen gegen Benko. Mittlerweile gab es auch Hausdurchsuchungen bei Alfred Gusenbauer. Der Ex-Kanzler soll als Aufsichtsratvorsitzender der Signa Development Selection AG und der Signa Prime Selection AG im Oktober und November 2022 seine Befugnisse missbraucht und dadurch die beiden Gesellschaften in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro geschädigt haben. "Die Ermittlungen laufen", heißt es aus der WKStA zu oe24.

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