Deutsches Verfassungsgericht billigt Milliardenhilfen für Euroländer

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Deutschlands Beteiligung an den Milliardenhilfen für Griechenland und dem Euro-Rettungsschirm ist rechtens. Dieses Urteil verkündete am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das damit Klagen einer Gruppe von Professoren sowie des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler abwies.

Zugleich ordneten die Verfassungshüter aber an, dass dem Bundestag bei künftigen Rettungsaktionen mehr Mitspracherechte eingeräumt werden müssen. Die Karlsruher Richter gelangten zu dem Schluss, dass die Anfang Mai vom Bundestag gebilligten deutschen Bürgschaften für Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro und auch die kurz darauf beschlossene Beteiligung am Euro-Rettungsschirm mit 123 Milliarden Euro mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Bundestag habe mit dieser Zustimmung nicht seine eigenen Rechte auf Mitgestaltung des Budgets aufgegeben, wie die Kläger argumentiert hatten. D

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