2,42 Milliarden Euro
Google zu Rekordstrafe von EU verdonnert
ein Gerücht
Unzulässige Bevorzugung
Die Strafe bezieht sich auf den Vorwurf, dass bei der Internetsuche über Google der Shopping-Dienst des US-Konzerns unzulässig bevorzugt wird. Beide Seiten hatten lange versucht, den Streit im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen, was jedoch gescheitert ist. Wohl noch einschneidender als die Strafzahlung dürfte Brüssels Aufforderung an Google sein, seine Geschäftspraktiken zu ändern.
[UPDATE] Google erwägt Einspruch
In einer ersten Stellungnahme nach Verhängung der Rekordstrafe wegen eines Verstoßes gegen EU-Kartellvorschriften kündigt Google an, sich die Entscheidung der EU-Kommission genau ansehen zu wollen. Der US-Internetriese erwäge einen Einspruch gegen die Entscheidung, sagte Kent Walker, Senior Vice President und General Counsel des US-Unternehmens in einem Statement.
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Wie reagiert Trump?
Die Angelegenheit hatte auch zu Spannungen im Verhältnis zwischen der EU und den USA geführt. Die hohe Strafe gegen Google könnte nun den Zorn von US-Präsident Donald Trump heraufbeschwören, dessen Wirtschaftspolitik dem Wahlspruch "America First" (Amerika zuerst) folgt. EU-Strafen richten sich nach dem weltweiten Umsatz und könnten bei Google theoretisch bis zu rund neun Milliarden Dollar betragen. Die Kommission untersuchte seit April 2015 die genannten Vorwürfe gegen das Unternehmen. In der Vergangenheit hat Google die Anschuldigungen zurückgewiesen und den Wettbewerbshütern Mängel in der Untersuchung vorgeworfen.
Mehrere Wettbewerbsverfahren anhängig
Derzeit laufen insgesamt drei EU-Wettbewerbsverfahren gegen Google. Die anderen beiden richten sich gegen den Google-Werbedienst AdSense sowie gegen die Smartphone-Software Android.
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