Der OGH hat die Rechte der Mobilfunkkunden gestärkt: Eine Vertragskündigung durch den Kunden wegen AGB-Änderungen ist endgültig, auch wenn diese vom Unternehmen wieder zurückgenommen werden.
Der VKI hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Klage gegen die mobilkom eingebracht, nachdem diese den Kunden die Kündigung verweigert hatte, die wegen Änderungen der Vertragsklauseln erfolgt war, welche vom Unternehmen aber wieder zurückgenommen wurden.
"Alle Kunden, die bei Vertragsänderungen ihre Verträge kostenlos aufgekündigt haben, sind daher trotz Widerrufs der AGB-Änderung durch die Mobilkom nicht verpflichtet, den Vertrag fortzusetzen. Wenn sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, haben sie ab In-Kraft-Treten ihrer Kündigung auch keine Entgelte zu bezahlen bzw. haben die danach bezahlten Entgelte zurückzubekommen", so der VKI.