Der Ausbau des Flughafens Wien sorgt für weitere Turbulenzen. Bei der Staatsanwaltschaft wird nach einem Bericht des "WirtschaftsBlatt" gegen einen Ministerialrat des Verkehrsministeriums, seinen technischen Gutachter, 4 Mitarbeiter der NÖ Landesregierung, den NÖ Umweltanwalt und den Bezirkshauptmann von Wien-Umgebung wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Die Angezeigten sollen jahrelang den systematischen Ausbau des Flughafens ohne Durchführung verpflichtender Umweltverträglichkeitsprüfungen genehmigt haben: Die Ausbaumaßnahmen - darunter die 3. Piste, neue Parkplätze und der umstrittene Skylink - sollen nicht als UVP-pflichtiges Gesamtprojekt geprüft, sondern in einzelne Teilprojekte zerlegt worden sein.
Vor allem die beiden Beamten des Verkehrsministeriums sollen dabei "mit mehreren erlassenen Bescheiden ihr Amt missbraucht und die Republik Österreich bzw. die vom Flughafenausbau Betroffenen in ihren Rechten geschädigt haben.
Auslöser der Ermittlungen ist eine Strafanzeige eines
Flughafen-Anrainer-Ehepaares, aus der Feder der Wiener Anwältin und
EU-Rechtsexpertin Susanne Heger, die ursprünglich bei der erst im Jänner
2009 installierten Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) eingebracht wurde.
Die
Anzeiger berufen sich auf eine gutachterliche Stellungnahme eines
TU-Professors, dem zufolge die Flughafenausbauten als Gesamtpaket zu sehen
sind "die im Ablauf serieller Prozesse für eine höhere
Gesamtleistungsfähigkeit des Flughafens sorgen, wenn sie in dieser kompakten
zeitlichen Abfolge umgesetzt werden".
Die KStA trat den Fall an die Wiener Anklagebehörde ab, da die Vorwürfe großteils den Zeitraum 1997-2007 betreffen."Die in der Sachverhaltsdarstellung angeführten Bewilligungs- und Feststellungsbescheide und ihre Erlassung durch die genannten Personen bedürfen in Zusammenschau mit der von der Anzeigerin dokumentierten schrittweisen Umsetzung des 'Masterplans 2015' durch den Flughafen ach amtlicher Ansicht weiterer Erhebungen und der Durchführung eines Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessordnung, um sie einer abschließenden strafrechtlichen Beurteilung unterziehen zu können", heißt es laut Zeitung in einem Anordnungsbogen der Korruptionsstaatsanwaltschaft an die Wiener Kollegen.
Die Unterlassung einer UVP-Prüfung hat bereits ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich nach sich gezogen. Da die meisten Ausbauten schon abgeschlossen sind, ordnete die EU eine nachträgliche UVP an. Der EU-Ombudsmann Diamandouros soll dabei auf "verschiedene Probleme" gestoßen sein, darunter, dass mit dem Verkehrsministerium "dasselbe Ministerium mit der Prüfung beauftragt war, das einige der Genehmigungen für den Flughafen erteilt hat".