Seit 5.12. sind alle von der Finanzmarktaufsicht (FMA) im Zusammenhang mit Meinl European Land (heute Atrium) gegen die Meinl Bank erlassenen Strafbescheide aufgehoben. Die FMA betont allerdings, dass die Strafbescheide inhaltlich gar nicht geprüft wurden, sondern nur aus formalen Gründen aufgehoben werden mussten.
FMA-Sprecher Grubelnik hat damit die Darstellung der Meinl Bank zurückgewiesen, dass der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Wien die Bescheide geprüft und der Bank im Streit mit der FMA recht gegeben habe.
Der UVS habe die FMA-Strafbescheide gegen die Meinl Bank im Zusammenhang mit MEL nur deswegen aufgehoben, weil eine Frist von 15 Monaten abgelaufen sei, innerhalb der der UVS hätte entscheiden müssen.
Die Einhaltung dieser Frist sei dem UVS aber nicht möglich gewesen, weil die Staatsanwaltschaft Wien im Zusammenhang mit der MEL-Affäre unter anderem wegen Betrugs und Untreue ermittle und das Verwaltungsstrafverfahren deswegen ruhe. Inhaltlich werde die Causa nun im Strafverfahren zu entscheiden sein, sagte der Sprecher.