AvW-Skandal

Anleger klagt nun auch Steuerberater

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Der Steuerberater habe bei der Schädigung der Anleger mitgemacht.

Der bereits tausende Seiten dicke Akt rund um den verurteilten Kärntner Millionenbetrüger Wolfgang Auer-Welsbach und dessen pleitegegangene Finanzgruppe AvW ist um eine Anlegerklage reicher. Diesmal zieht ein Geschädigter gegen den Steuerberater der AvW, Hubert Baumgartner, vor Gericht. Baumgartner wird unter anderem vorgeworfen, bei der "willkürlichen" Bildung des AvW-Genussscheinkurses mitgewirkt zu haben und von Kunden an die AvW zurückverkaufte Papiere falsch verbucht zu haben. Baumgartner wollte sich nicht dazu nicht äußern.

Steuerberater an Kursberechnung beteiligt
Baumgartner sei an der Festsetzung des Genussscheinkurses beteiligt gewesen, so der Wiener Anlegeranwalt Andreas Pascher zur APA. Einmal im Monat habe sich Baumgartner mit AvW-Boss Auer-Welsbach getroffen und auf Basis der Vermögenswerte der AvW Invest AG eine "Kurswertberechnung" erstellt, die dann den Vertriebsleuten zugänglich gemacht worden sei. Dabei habe die Finanzaufsicht BWA (jetzt FMA) im Zuge einer Vorortprüfung festgehalten, dass die Kursbildung nicht nachvollziehbar sei. Außerdem habe Auer-Welsbach im Strafverfahren gestanden, den Genussscheinkurs manipuliert zu haben. Der Genussscheinkurs, so Pascher, habe nicht die wirtschaftliche Lage der AvW widergespiegelt, wodurch Anleger getäuscht worden seien.

Ein weiterer Vorwurf: Baumgartner habe davon gewusst, dass der sogenannte Genussscheinsplit im Verhältnis 1:7 im Jahr 1999 nicht an die AvW-Kunden weitergegeben worden sei. "Die beklagte Partei ... hat dies stillschweigend akzeptiert, ohne etwas dagegen zu unternehmen." Gutachter Fritz Kleiner hatte übrigens den Split im Strafverfahren gegen Auer-Welsbach als "wundersame" Mengenvermehrung" bezeichnet.

Dubioser Rückverkauf der Genussscheine
Auch beim Rückverkauf der Genussscheine ist aus Sicht von Pascher einiges nicht mit rechten Dingen zugegangen: "Wenn ein Kunde einen Rückkauf tätigte, wurde dieser von der beklagten Partei falsch verbucht." Bei einer Besprechung am 20. April 2005, an der auch Baumgartner teilgenommen habe, sei beschlossen worden, dass in Hinkunft auch ein von der Performance abhängiges Erfolgshonorar für noch nicht eingelöste Scheine als "sonstige Forderung" in der Bilanz einzustellen und jährlich zu dotieren sind. Pascher zufolge steht dies jedoch "im eklatanten Widerspruch" zum Realisationsprinzip. "Somit zeigte sich von 2002 bis 2007 ein deutlich veränderter Erfolg aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der AvW Invest AG und somit wieder eine unrichtige Darstellung der Unternehmenslage", behauptet der Anlegeranwalt, der in Sachen AvW bereits mehrere Amtshaftungsklagen eingebracht hat.

Und: Steuerberater Baumgartner habe trotz BWA-Kritik im Jahr 2001 weiter gleichzeitig als Revisor agiert. Die BWA habe darauf hingewiesen, dass er als Revisor verpflichtet sei, die Vorgänge im Unternehmen zu prüfen, ohne in den täglichen Geschäftsverlauf involviert zu sein.

Aus Baumgartners Büro hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage lediglich: "Wir geben dazu keine Stellungnahme ab."

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