BayernLB erwägt Gründung einer Bad Bank

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Die bayerische Landesregierung erwägt die Einrichtung einer Bad Bank für die von Milliardenverlusten betroffene BayernLB unter dem Dach des staatlichen Rettungsfonds Soffin. "Wir sehen uns Abwicklungsanstalten, wie sie im Rahmen des Soffin möglich sind, sehr genau an", sagte der bayerische Finanzminister und BayernLB-Verwaltungsratspräsident Georg Fahrenschon (CSU) im Gespräch mit dem Handelsblatt.

Die von Österreich notverstaatlichte Kärntner Hypo Alpe Adria war zum Milliardengrab für die BayernLB geworden. Im Zuge der Restrukturierung der BayernLB "müssen wir aus Eigentümersicht durchleuchten, ob es im Hinblick auf den Wert unserer Beteiligung opportun ist, die Bank weiter zu entlasten", sagte Fahrenschon.

In eine Bad Bank könnten nicht nur strukturierte Wertpapiere eingebracht werden, die bei der BayernLB schon separat abgesichert sind, sondern auch nicht-strategische Geschäftsbereiche. Bisher setzt die BayernLB auf eine interne Lösung.

Die BayernLB gehört neben der WestLB, der HSH Nordbank und der Landesbank Baden-Württemberg zu den Landesbanken in Deutschland, die durch die Finanzmarktkrise in eine schwere Schieflage gekommen sind. Nur durch milliardenschwere Kapitalspritzen und Garantien der Eigner konnten diese Landesbanken vor einer Pleite bewahrt werden. Der Freistaat stützte die BayernLB beispielsweise mit Einlagen in Höhe von 10 Mrd. Euro.

Für Fahrenschon ist eine Sanierung der Landesbank Voraussetzung für einen Verkauf. "Jetzt stehen nicht Gespräche mit Interessenten im Vordergrund, da wir noch dabei sind, die Krise zu managen und die BayernLB zu restrukturieren", so der bayerische Finanzminister. Klar sei nur, dass sich der Freistaat, der derzeit 94 % an der Landesbank hält, mittelfristig zurückziehen will.

"Wir sind dabei für alle Optionen offen, das kann über einen Verkauf oder Teilverkauf an private Investoren geschehen oder im Rahmen einer Konsolidierung unter den Landesbanken", so Fahrenschon. Dabei sei eine Moderation durch den Bund nicht erforderlich.

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