Berlin und Paris: Bankenabgabe im Schulterschluss

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Deutschland und Frankreich machen sich für eine europaweite Bankenabgabe zur Eigenvorsorge der Geldwirtschaft für Finanzkrisen stark. In der französischen Regierung hieß es am Dienstag, letztlich werde eine Abgabe nur funktionieren, wenn sie an allen wichtigen Finanzplätzen erhoben werde.

Ihre gemeinsamen Überlegungen wollen der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble und seine französische Amtskollegin Christine Lagarde nach einer Sitzung des Bundeskabinetts am 31. März in Berlin erläutern. Wie stark die unterschiedlichen Bankengruppen in Deutschland von der Abgabe belastet werden, steht noch nicht fest. Mit dem geplanten Gesetz soll auch die Haftung von Vorständen ausgedehnt werden.

Lagarde ist das erste Mitglied der französischen Regierung, das an einer Sitzung des deutschen Bundeskabinetts teilnimmt. Ein Gegenbesuch Schäubles soll kommende Woche folgen. Beide Länder haben bei der Finanzmarktregulierung einen engen Schulterschluss vereinbart. Die Berliner Regierung will am Mittwoch Eckpunkte für die deutsche Bankenabgabe, ein spezielles Insolvenzrecht für Großbanken und die Ausdehnung der Managerhaftung beschließen. Ein formeller Gesetzentwurf soll bis zum Sommer vorliegen.

USA mit Bankenabgabe vorgeprescht

Nachdem die USA mit einer Bankenabgabe vorgeprescht waren, schließen sich in Europa immer mehr Regierungen der Idee an. Schäuble hatte wiederholt betont, dass ihm ein international abgestimmtes Vorgehen wichtiger ist als das konkrete Instrument, mit dem Banken an den Kosten künftiger Krisen beteiligt werden. In französischen Regierungskreisen hieß es vor dem Besuch Lagardes, um zu funktionieren, müsse die Abgabe international "mehr oder weniger vergleichbar" erhoben werden. Sie müsse sich zudem an den Risiken in den Bilanzen der Banken orientieren. Damit liegt Lagarde auf einer Linie mit der deutschen Regierung.

Allerdings würde die französische Regierung den Kreisen zufolge das Aufkommen aus der Abgabe am liebsten in ihren normalen Haushalt einstellen. In Deutschland solle es in einen Sonderfonds außerhalb des Budgets fließen und zweckgebunden bei künftigen Bankenschieflagen eingesetzt werden. Einem Gutachten der Rechtsexperten des Bundestages zufolge wäre es juristisch problematisch, das Geld in den Bundeshaushalt zu schleusen, weil es sich nicht um eine allgemein erhobene neue Steuer handelt.

Nach Schäubles Vorstellung soll der Stabilisierungsfonds jährlich knapp 1,2 Mrd. Euro von den Banken einziehen. Nach Angaben aus der Koalition hatte der Minister vergangene Woche in der CDU/CSU-Fraktion als grobe Orientierung davon gesprochen, dass die privaten Banken etwa 900 Mio. Euro beisteuern sollten, die Landesbanken rund 200 Mio. und die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken jeweils rund 40 Mio. Euro. Festlegungen gebe es aber noch nicht, hieß es in Regierung und Koalition. Bisher gebe es nur Modellrechnungen.

Nervosität in der Bankenszene

In der Bankenszene sorgt die geplante Abgabe für Nervosität. Die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken würden am liebsten gar nichts bezahlen und verweisen auf ihre geringeren Risiken. Allerdings profitieren auch sie von einem ordentlichen Funktionieren des Finanzmarktes. Die Privatbanken, allen voran die Deutsche Bank, fürchten eine zu hohe Belastung. Auch Wirtschaftsverbände warnen davor, die Banken zu schwächen.

Mit dem Gesetz soll auch ein Insolvenzverfahren für Banken geschaffen werden, deren Pleite das Finanzsystem erschüttern würde. Das Reorganisationsverfahren lehnt sich an das bekannte Insolvenzplanverfahren an, wird aber an Banken angepasst. Damit zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Pleite der US-Bank Lehman Brothers, die einen Dominoeffekt ausgelöst hatte.

Im gleichen Atemzug verdoppelt die Koalition außerdem die Verjährungsfrist für Schadensersatzklagen gegen Vorstände auf zehn Jahre. Damit will sie die verbreitete Praxis aushebeln, dass Aufsichtsräte, die selbst im Vorstand saßen, Klagen gegen frühere Kollegen blockieren. In den Reuters vorliegenden Eckpunkten der Regierung heißt es, die Verlängerung solle sicherstellen, dass Ersatzansprüche auch dann noch durchgesetzt werden könnten, wenn sie erst spät erkannt oder erst nach personellen Veränderungen durchgesetzt werden könnten.

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