EU verlängert Genehmigung für Banken-Hilfspaket

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Die EU-Kommission hat am 30. Juni erwartungsgemäß die Genehmigung für das 100 Mrd. Euro schwere österreichische Banken-Hilfspaket für ein weiteres halbes Jahr verlängert. Das Hilfsprogramm zur Überwindung der Finanzkrise diene der Stabilisierung des Finanzmarktes durch Garantien, Kapitalspritzen und Darlehen an Kredit- und Versicherungsinstitute und sei mit den EU-Regeln vereinbar.

So heißt es in einer Stellungnahme der Kommission am 30. Juni in Brüssel. Die Maßnahmen seien ein angemessenes Mittel, um das Vertrauen in die Kreditwürdigkeit österreichischer Banken wiederherzustellen und Interbankenkredite anzuregen. Es werde auch ein nicht diskriminierender Zugang für alle in Österreich tätigen Institute gewährt. Die Regelung stehe auch völlig im Einklang mit den Kommissionsleitlinien über Bankenrekapitalisierung.

Das österreichische Maßnahmenpaket besteht aus zwei verschiedenen Gesetzen. Zuerst gibt es in einem Gesetz zur Stabilisierung des Interbankmarkts, dem sogenannten Interbankmarktstärkungsgesetz, Garantien mit einem Gesamtbudget von 75 Mrd. Euro. Zu diesem Zweck wurde u.a. eine vom Staat garantierte Clearingbank geschaffen. Die Bank nimmt Einlagen von Finanzinstitutionen an und am Kapitalmarkt Mittel auf und leiht sie an andere Finanzinstitutionen aus, welche diese Mittel brauchen. Zur Mittelaufbringung der Clearingbank ist zusätzlich die Emission von Wertpapieren möglich, auf die Österreich eine Haftung abgibt. Außerdem übernimmt die Republik Garantien für Anleihen von Banken.

15 Mrd. Euro für Haftungen und Eigenkapitalzufuhren

Zumdem sieht das sogenannte Finanzmarktstabilitätsgesetz im Umfang von 15 Milliarden Euro für Haftungen und Eigenkapitalzufuhren vor. Aus diesem Topf haben Großbanken in Österreich bereits einige Milliarden an staatlichem Partizipationskapital (PS-Kapital) erhalten.

Österreich hatte sich im Dezember 2008 verpflichtet, der Kommission die Regelung erneut zu notifizieren, falls ihre Geltungsdauer über die ersten sechs Monate hinaus verlängert werden sollte, sowie der Kommission alle sechs Monate über die Umsetzung der Regelung Bericht zu erstatten. Dies ermöglicht der Kommission, zu prüfen, dass die Maßnahmen nicht über die Finanzkrise hinaus beibehalten werden. Finanzminister Josef Pröll (V) hatte zuletzt eine Verlängerung des heimischen Bankenpakets bis Mitte 2010 nicht ausgeschlossen.

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