Info-Mängel bei Lebenspolizzen und Zukunftsvorsorge

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat in einem ersten flächendeckenden Test von Versicherungsverträgen von 26 Assekuranzen in Österreich erhoben, ob Mindeststandards für die Informationspflichten in der Lebensversicherungen eingehalten werden. Unangemeldeten Besuch von sieben Behörden-Mitarbeitern bekamen die Vertriebspartner fast aller Versicherer, die Lebens-Polizzen anbieten.

Auch wie es um die Information der Kunden bei der prämiengestützten Zukunftsvorsorge bestellt ist, wurde geprüft. Fazit: Verglichen mit Defiziten, die Stichproben vor 3-4 Jahren ergaben, sei man da schon sehr weit gekommen. Das zeige, dass die Mindeststandards greifen würden.

Auf dem Weg zu höchsten Standards haben einige aber noch einen Weg vor sich: "Wir sind noch nicht dort, wo wir sein sollten", sagt FMA-Vorstand Helmut Ettl. Er will nun mit jeder einzelnen Assekuranz Kontakt aufnehmen. Notfalls kann die Behörde einen "Verbesserungsauftrag" geben. Es müssten sich "alle" dran halten. Auch von der EU steigt der Druck dazu.

Zu wenig Informationen bei der Zukunftsvorsorge

Negativ fiel den Experten etwa bei der staatlich gestützten Zukunftsvorsorge auf: 60 % informieren nicht über die Höhe der investierten Prämien. Bei fonds- bzw. indexgebundenen Lebensversicherungsverträgen wird in den Augen der Behörde zu wenig darüber informiert, wer das Ausfallsrisiko des Garantiegebers trägt - also der Versicherte oder der Versicherer. In jedem dritten Fall fehlten Angaben über Umfang der Garantieleistung, zumindest waren die Angaben unklar.

Bei nicht weniger als 20 % fehlte überhaupt die Produktbezeichnung. Da stand nur, dass es sich um eine Lebensversicherung handelt. In der klassischen Lebensversicherung beanstandete die Aufsicht, dass etliche es an Angaben zur Gesamtverzinsung mangeln ließen, auch Angaben zur Sparprämie fehlten bei 40 % der Lebensversicherer.

Zufrieden sind die Aufseher, dass nahezu alle die Höhe der garantierten Leistungen angaben, und auch die Versicherungsleistung stellten sie so dar wie in den Mindeststandards vorgesehen. Die Mindeststandards wurden mit dem Ziel von mehr Produkt- und Kostentransparenz geschaffen.

Damit sollte die Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote innerhalb einer Sparte verbessert werden. Auf Unverbindlichkeit sollte sich niemand verlassen, heißt es bei Experten. Zivilgerichte orientierten sich im Streitfall mittlerweile an diesen Mindeststandards. Eine Follow-up-Prüfung ist für 2010 angesetzt.

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