Die Zins- und Kündigungsklauseln bei Bankschuldverschreibungen der Erste Bank sind auch vom Oberlandesgericht Wien als gesetzwidrig angesehen worden. Die Klauseln der "Snowball Bonds" waren bereits im Frühsommer 2009 vom Handelsgericht Wien in erster Instanz als nicht gesetzeskonform beanstandet worden. Die Erste Bank will gegen das Urteil in Revision gehen.
Die Bonds sind laut Verein für Konsumenteninformation invers an den Euribor geknüpft. Wenn der Euribor steigt, sinken die variablen Zinsen des Finanzproduktes. Zwar seien die Klauseln zur Zinsgestaltung transparent, weil zum Verständnis nur die Grundrechnungsarten nötig seien. Außerdem seien keine einseitigen Leistungsänderung der Bank vorgesehen.
Allerdings fehle es beim "Snowball Bond X" der Erste Bank an der gesetzlichen "Zweiseitigkeit", also der möglichen Veränderung des Zinssatzes in beide Richtungen, in einem bestimmten Fall: Falls der Zinssatz aufgrund eines steigenden Euribors Null erreicht, kann er laut der Klausel nicht mehr steigen, was gesetzwidrig sei, teilte der VKI mit.
Zudem konnte laut VKI die Bank die Schuldverschreibung vorzeitig jährlich kündigen, der Kunde aber für eine Laufzeit von sieben bis zehn Jahren nicht. Dies ist "gröblich benachteiligend" und daher rechtswidrig. Von der einseitigen Kündigungsmöglichkeit habe die Bank auch Gebrauch gemacht.
"Wenn man bedenkt, dass diese Snowball Bonds zu Zeiten verkauft wurden, als der Euribor im Keller war und die Bank nur ein Steigen des Parameters erwartet hat, dann wird klar, dass die Kunden abgezockt werden sollten", kritisierte der VKI. Das noch nicht rechtskräftige Urteil bezeichnet er als "klares Signal gegen trickreiche Abzockprodukte". Eine ähnliche Causa gegen die Bank Austria wurde noch nicht entschieden.