Kräftige Kapitalspritze für Raiffeisen International

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Raiffeisen International (RI) - die Ost-Tochter der Raiffeisen Zentralbank (RZB) - hat beschlossen, ihr Kernkapital um 1,25 Mrd. Euro zu stärken. Die Kapitalzufuhr erfolgt im Rahmen von zwei Emissionen, davon 600 Mio. Euro in Form von Genussrechten sowie 650 Mio. Euro in Form von hybridem Tier 1-Kapital.

Beide Emissionen werden vollständig von der Mutter RZB gezeichnet. Der Emissionserlös dient vor allem einer weiteren Stärkung der Kapitalbasis der RI und ihrer Netzwerkbanken. Das Kernkapital (Tier 1) erhöht sich durch die beiden Maßnahmen von 5,37 auf 6,62 Mrd. Euro. Die Kernkapitalquote gesamt verbessert sich von 7,7 auf 9,5 Prozent. Die Ostbank wird die Geldspritze in den nächsten Wochen erhalten - auf jeden Fall noch im August.

Die Ausgabe der stimmrechtslosen Genussrechte mit Eigenkapitalcharakter erfolgt auf Basis einer von der RI-Hauptversammlung Anfang Juni beschlossenen Genehmigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Die HV hat damals einen weitergehenden Rahmen von bis zu 2 Mrd. Euro an Genussrechten beschlossen.

Genussrechtskapital hat keine fixe Laufzeit, 10 % Dividende

Das nun abgerufene Genussrechtskapital hat keine fixe Laufzeit und wird - vorbehaltlich eines Kündigungsrechts der Emittentin - auf Unternehmensdauer gewährt. Die RI wird freilich bestrebt sein, das Kapital möglichst früh zurückzuzahlen: Denn die Genussrechtskapitaldividende beträgt in den ersten fünf Jahren 10 Prozent jährlich und steigt danach progressiv an. Die Zinsdifferenz von zwei Prozentpunkten gegenüber den Zinsen für das Partizipationskapital der RZB erklärt RI-Finanzvorstand Martin Grüll mit dem Engagement der RI in Osteuropa.

Die Dividende auf das Genussrecht wird gleichzeitig mit den auf die RI-Aktien entfallenden Dividenden zur Zahlung fällig. Das Genussrechtskapital nimmt im selben Ausmaß wie das Aktienkapital bis zur Höhe des Nominales an einem eventuellen RI-Verlust teil.

Das ebenso auf unbeschränkte Zeit abgeschlossene hybriden Tier 1-Kapital in Höhe von 650 Mio. Euro kann von der Ri erstmals nach fünf Jahren gekündigt werden. Der Kupon beträgt hier ebenfalls 10 Prozent jährlich.

Bei beiden Emissionen ist die Rückzahlung mit dem Nominale des Emissionsbetrags begrenzt, sodass der Zeichner nicht am Substanzwachstum der RI partizipiert. Dadurch ergebe sich auch keine Verwässerung der bestehenden Aktionäre.

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