Backspezialist Backaldrin in Asten verlor den Prozess.
Die Firma Backaldrin in Asten hat den Markenstreit um ihre Erfindung "Kornspitz" verloren. Der Oberste Gerichtshof hat laut "Oberösterreichische Nachrichten" (OÖN) und "Volksblatt" am Mittwoch endgültig entschieden, der Name sei eine Gattungsbezeichnung für Gebäck.
Das heißt, dass der oberösterreichische Backspezialist im Umgang mit Konsumenten kein Markenrecht mehr genießt. Alle Backbetriebe könnten künftig im Verkauf diese Bezeichnung verwenden. Anders ist es im geschäftlichen Verkehr von Backaldrin mit seinen Kunden. Hier kann das Unternehmen gegenüber den Abnehmern seiner Backmischungen weiterhin auf den Namen pochen.
Preisgemetzel?
Backaldrin bezeichnet den Entscheid als unangenehmes Urteil vor allem für die Konsumenten, die sich nun nicht mehr darauf verlassen könnten, dass sie unter dem Namen Kornspitz auch die entsprechende Qualität bekommen. Durch Nachahmer könnte es zu einem "Preisgemetzel" kommen. Das Urteil gelte aber nur für Österreich. In allen anderen Ländern, in denen bisher schon Markenschutz bestanden habe, bleibe dieser aufrecht, wird berichtet.
Der Rechtsstreit um den Kornspitz zieht sich schon seit 2011 hin. Damals hat ein Mitbewerber die Löschung der Marke beantragt. Der Oberste Patent- und Markensenat entschied damals dafür. Dagegen berief das Unternehmen in allen nur möglichen Instanzen, auch der Europäische Gerichtshof wurde um Entscheidungshilfe angerufen. Nunmehr wies der Oberste Gerichtshof eine außerordentliche Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien ab, das gegen Backaldrin entschieden hatte.
Der 1984 auf der Welser Bäckermesse vorgestellte Kornspitz ist nur eines von 600 Produkten des weltweit über 760 Mitarbeiter zählenden Unternehmens der Familie Augendopler. Pro Tag werden 4 bis 5 Mio. Stück davon verzehrt. Er trage rund 10 Prozent zum Konzernumsatz bei, wird berichtet. Dieser betrug zuletzt rund 156 Mio. Euro.