MEL: Auch Republik gibt Verjährungsverzicht ab

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In der Causa Meinl European Land hat die Republik Österreich gegenüber mutmaßlich geschädigten Anlegern einen Verjährungsverzicht abgegeben. Bis Ende 2010 werden allfällige Versäumnisse der FMA betreffend MEL (heute Atrium European Real Estate) nicht verjähren, erläuterte Anlegeranwalt Michael Poduschka.

Dieser Schritt der Republik sei sehr vernünftig, denn dadurch würden den Gerichten Hunderte Verfahren erspart - was schließlich auch die Republik belasten würde, meinte Poduschka: "Da wird ja sonst nur sinnlos Geld der Republik verpulvert".

Zuvor hatte bereits die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) den von Anlegeranwälten gewünschten Verjährungsverzicht abgegeben. Die Meinl Bank hat keinen Verjährungsverzicht abgegeben, "hier stöhnen die Gerichte".

Durch den abgegebenen Verjährungsverzicht können nun ein paar Musterverfahren geführt werden, und nicht Hunderte Prozesse. Deren Ergebnisse erhielten dann Präzedenzwirkung für gleich gelagerte Fälle, erläuterte Poduscka. Eventuelle weitere Haftungsträger würden derzeit noch von Sachverständigen überprüft, die sich auch die Bilanzen der MEL sehr genau anschauen. so der Anlegeranwalt. Hier gebe es noch kein endgültiges Ergebnis.

Die Anwälte Michael Poduschka und Eric Breiteneder werfen der Finanzmarktaufsicht vor, die Kapitalmarktprospekte der MEL nicht geprüft und "keinerlei schadensverhindernde Maßnahmen" ergriffen zu haben. Die Finanzmarktaufsicht und die OeKB weisen alle Vorwürfe zurück.

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