"Zukunftsvorsorge neu" mit geringerem Aktienanteil

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Für die 1,3 Mio. Kunden der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge sollen künftig andere Spielregeln gelten. Bisher verlangte der Finanzminister im Gegenzug für die jährliche Prämie (von derzeit 9,5 Prozent) einen Mindestaktienanteil von 40 Prozent. Ein noch nicht veröffentlichter Entwurf einer Gesetzesänderung sieht nun eine Absenkung der Aktienquote vor, schreibt das Magazin "Format".

Sowohl bei bestehenden als auch bei künftig erst abgeschlossenen Verträgen soll die Mindestaktienquote generell auf 30 Prozent gesenkt werden. Zusätzlich soll es im Zuge eines Lebenszyklusmodells möglich sein, den Aktienanteil weiter zu reduzieren. Das Guthaben von Kunden, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, braucht nur noch zu 25 Prozent in Aktien angelegt werden, bei über 55-Jährigen nur noch zu 15 Prozent, berichtet "Format" weiter.

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