Gericht weist Soros-Klage gegen Millionenstrafe zurück
Soros hatte sich mit dem Argument gewehrt, der Insiderhandel als Straftat sei zur damaligen Zeit in Frankreich nicht ausreichend definiert gewesen. Statt des französischen Rechts hätte man die wesentliche klarere - und für ihn günstigere - EU-Gesetzgebung anwenden sollen. Daher klagte er in Straßburg auf Verletzung des Grundsatzes "Keine Strafe ohne Gesetz" von Artikel sieben der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Straßburger Richter befanden genau das Gegenteil. Das damals geltende französische Recht sei "ausreichend klar formuliert" gewesen.
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden