Die Google-Suchmaschine von Alphabet muss Daten mit Konkurrenten teilen. Das entschied ein Richter am Dienstag in Washington im Prozess um Vorwürfe eines illegalen Monopols gegen den US-Konzern.
Er wies jedoch den Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, den Internetriesen zum Verkauf seines Chrome-Browsers zu zwingen. Die US-Regierung sei dabei mit ihren Forderungen zu weit gegangen. Mit der Auflage, Daten zu teilen, soll der Wettbewerb bei der Online-Suche gestärkt werden.
Zugleich untersagte Richter Amit Mehta Google in seinem 230 Seiten langen Urteil exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste wie der Web-Suche Chrome oder der KI-Software Gemini. Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren. Apple bekam nach Informationen aus dem Prozess Milliarden dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wurde. In der EU werden Nutzerinnen und Nutzer ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA lehnte der Richter ab.
Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen müssen. Das betrifft unter anderem teilweise den Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Web erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern. Die Daten sollen konkurrierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing oder DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen.
Börse wertet Urteil als Erfolg für Google
An der Börse wurde das Urteil als Erfolg für Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg im nachbörslichen Handel zeitweise um sieben Prozent. Auch für das Papier von Apple ging es um drei Prozent aufwärts. Die Entscheidung könnte nur ein Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits an, danach in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch das Urteil aus dem Monopol-Prozess anfechten zu können.
Alphabet beherrscht etwa 90 Prozent des Marktes und streicht den Löwenanteil der weltweiten Ausgaben für Online-Werbung ein. Google-Chef Sundar Pichai hatte bei der Verhandlung im April Bedenken geäußert, dass die vom US-Justizministerium geforderten Maßnahmen zur Weitergabe von Daten es Konkurrenten ermöglichen könnten, die Google-Technologie nachvollziehen zu können. Google hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten daher Jahre vergehen.