Osterhasen-Streit

Hauswirth prüft Vergleich mit Lindt

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Eine andere Folien- und Mascherlfarbe könnte den Streit lösen.

Im Rechtsstreit um einen goldenen Schokoladeosterhasen, den er mit dem Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli austrägt, ist dem burgenländischen Hersteller Hauswirth ein österliches Friedensangebot ins Haus geflattert. Lindt & Sprüngli unterbreitete dem Unternehmen mit Sitz im burgenländischen Kittsee den Vorschlag für einen Vergleich, teilte Geschäftsführer Roman Hauswirth am Freitagnachmittag mit. Eine Entscheidung darüber steht noch aus: "Es wird noch geprüft", so Hauswirth zur APA.

Knackpunkt im Streit ist die Frage, ob der von Hauswirth hergestellte "Prachthase", der in der Originalausführung in einer goldene Folie verpackt und mit einem roten Mascherl um den Hals verziert war, dem "Goldhasen" aus Lindt'scher Produktion zum Verwechseln ähnlich sieht. Der Schweizer Konzern hatte sich seinen Hasen im Jahr 2000 als Gemeinschaftsmarke EU-weit schützen lassen.

Beide Unternehmen liegen seit 2004 miteinander im juristischen Clinch, der sich schon durch mehrere Ebenen und Instanzen - vom Landesgericht Eisenstadt übers Handelsgericht und den Obersten Gerichtshof in Wien bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) - gezogen hat. Nach wechselseitigen Erfolgen hatte zuletzt im April Lindt & Sprüngli beim Handeslgericht Wien einen Sieg davongetragen: Das Gericht untersagte die weitere Herstellung des goldfarbenen Prachthasen.

Ringen um Einigung
Ob zwischen beiden Unternehmen aufgrund des neuen Angebots nun auch österlicher Friede einkehrt, bleibt noch abzuwarten. Laut einem Schreiben wäre der Schweizer Schokoladekonzern bereit, auf die ihm zugesprochenen Ansprüche auf Rechnungslegung - und damit auf Entschädigung - sowie auf Urteilsveröffentlichung zu verzichten. Im Gegenzug dürfte Hauswirth das Urteil des Handelsgerichts, das die Produktion des Prachthasen in Goldfolie untersagt, nicht bekämpfen. Außerdem müsste man Lindt & Sprüngli die - dem Vernehmen nach nicht unerheblichen - Prozesskosten ersetzen.

Die Form des Prachthasen bräuchte Hauswirth "im Hinblick auf die nicht unbedeutenden Kosten einer Formänderung" nicht unbedingt zu ändern, heißt es in dem Schreiben. Allerdings müsste der Farbton der Folie "erheblich" geändert werden, ebenso jener des Mascherls. Das könnte zum Beispiel grün sein, wird angemerkt. Beim "Hauswirth-Hasen" war die Mascherlfarbe aufgrund des Rechtsstreits von rot in rot-weiß-rot geändert worden.

Berufungsfrist läuft in einer Woche ab
Der Unternehmer hatte nach Erhalt des Handelsgerichtsurteils Anfang April umgehend Berufung angekündigt. Die Frist läuft am Freitag in einer Woche ab. Bis dahin bleibt auch noch Zeit, um mit dem Rechtsbeistand von Lindt & Sprüngli Gespräche wegen des Vergleichsangebots zu führen.

Er könne noch nicht sagen, wie die Entscheidung ausfallen werde, meinte Hauswirth am Freitag. Abseits von der Prozesskonstenfrage habe man auch zu entscheiden, ob man auf Gold "als wichtige und traditionelle Farbe" zur Gestaltung des Schokohasen sowie auf die österreichischen Nationalfarben beim Mascherl verzichten wolle. Für ihn stelle sich somit die Frage, "ob das ein faires Vergleichsangebot ist?"

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